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teamspace

HOAI-Rechner: Honorar berechnen und direkt abrechnen.

Der Online-Rechner schätzt das Honorar nach HOAI 2021 in Sekunden: Honorarzone wählen, anrechenbare Kosten eintragen, Umbauzuschlag optional dazu. Im teamspace-Wizard wird daraus der verbindliche Beleg, mit allen Leistungsphasen als Positionen für Angebot, Projekt und Schlussrechnung.

teamspace HOAI-Rechner: links eine Eingabe-Karte mit Leistungsbild Gebäude, Honorarzone III, Mittelsatz und anrechenbaren Kosten 380.000 Euro samt Honorar 47.300 Euro, ein Pfeil führt rechts auf eine Beleg-Karte mit den neun Leistungsphasen als Positionen und drei Chips Angebot, Projekt, Schlussrechnung.

HOAI-Rechner: Honorar in 30 Sekunden schätzen

Wählen Sie Honorarzone und anrechenbare Kosten, der Rechner zeigt Mindest-, Mittel- und Höchstsatz nach HOAI 2021 sowie die Aufteilung auf alle 9 Leistungsphasen.

III – durchschnittliche Anforderungen (Standard)

25 k € 10 Mio €

Üblich bei Bauen im Bestand: 20–33 %

Geschätztes Honorar (LP 1–9 gesamt)

Mindestsatz

Mittelsatz

Höchstsatz

Aufteilung auf Leistungsphasen (Mittelsatz)

Schätzwert ohne Gewähr. Lineare Interpolation auf Basis HOAI 2021 § 34/§ 35 (Gebäude). Sonderhonorare, Nebenkosten, Anpassungsfaktoren und Höchst-/Mindestsatz-Vereinbarungen werden nicht abgebildet. Verbindliche Honorarberechnung mit allen Sondervereinbarungen in teamspace.
Verbindliche Berechnung in teamspace

Schätzwert oder Beleg

Ein Online-Schätzwert wird noch kein Angebot.

Kostenloser Online-Rechner

  • Liefert eine Hausnummer, mehr nicht.
  • Die Leistungsphasen tippt jemand von Hand ins Angebot.
  • Kein Weg ins Projekt, keine Abrechnung.
  • Zuschläge und Nebenkosten rechnet man daneben in Excel.
Empfohlen

HOAI-Rechner in teamspace

  • Alle neun Leistungsphasen werden zu Belegpositionen.
  • Aus dem Angebot entsteht auf Wunsch das Projekt.
  • Abschlag, kumulierte Rechnung und Schlussrechnung laufen daraus.
  • Zuschläge und Nebenkosten sitzen als Positionen am Mandat.

Im Beleg

Der Wizard macht aus der Honorartafel Belegpositionen.

Sie wählen Leistungsbild, Honorarzone, Satz und tragen die anrechenbaren Kosten ein. teamspace erzeugt daraus alle Leistungsphasen als Positionen im Angebot oder Auftrag. Mehrere Bauvorhaben sind kein Sonderfall: jedes bekommt einen eigenen Wizard-Block im selben Beleg, neben Festpreis-, Aufwands- und Pauschal-Positionen.

EingabeLeistungsphasenMulti-Gewerk
Bauvorhaben · Gebäude HOAI 2021

Was Sie eingeben

Leistungsbild Gebäude · § 35
Honorarzone III
Honorarsatz Mittelsatz
Anrechenbare Kosten 380.000 €
übernehmen

Was als Position im Beleg landet

LP 1 Grundlagenermittlung 2 % 946 €
LP 3 Entwurfsplanung 15 % 7.095 €
LP 5 Ausführungsplanung 25 % 11.825 €
LP 8 Objektüberwachung 32 % 15.136 €
LP 9 Objektbetreuung 2 % 946 €

… LP 2, 4, 6, 7 ebenso als Position

Honorarsumme · 9 Positionen 47.300 €

Ein Bauvorhaben neun Belegpositionen

Siemon-Tabellen

Bei Siemon kommen die Teilphasen mit.

Leistungen nach den Siemon-Tabellen brauchen mehr als die Leistungsphase. Eine Checkbox im Wizard reicht: teamspace baut unter jeder Phase die zugehörigen Teilphasen ein.

  • Teilphasen als Finanzunterpositionen, die sich einzeln aktivieren oder passivieren lassen.
  • Der Phasenanteil rechnet automatisch nach, je nachdem welche Teilphasen aktiv sind.
  • Bei der Projektanlage wird die Leistungsphase das Arbeitspaket, oder die Teilphasen werden die Arbeitspakete und die Phase liegt als Teilprojekt darüber.

So bleibt die Berechnung exakt, auch wenn nicht jede Teilleistung beauftragt ist.

Warum teamspace

HOAI rechnen ohne Excel und Insellösungen.

Eine Berechnung, die nicht im Rechner stehen bleibt, sondern in Angebot, Projekt und Rechnung weiterläuft.

Durchgängig statt abgetippt

  • Die HOAI-Berechnung wird zur Angebotsposition, ohne Übertragen.
  • Aus dem Angebot entsteht das Projekt mit Budgets und Phasen.
  • Abschläge und Schlussrechnung hängen an derselben Berechnung.

Weniger Rechenfehler

  • Der Wizard führt durch Leistungsbild, Zone, Satz und Kosten.
  • Tafelwerte und Phasenanteile sind hinterlegt, nichts wird nachgeschlagen.
  • Ändern Sie die Berechnung, rechnen Phasen und Summe automatisch nach.

Transparenz für den Bauherrn

  • Jede Leistungsphase steht mit Anteil und Honorar im Angebot.
  • Das Angebot geht im eigenen Layout als PDF raus.
  • Nachvollziehbar, woraus sich das Honorar zusammensetzt.

Aus dem Auftrag

Abschläge und Schlussrechnung laufen aus dem Auftrag.

Aus der HOAI-Berechnung wird ein Auftrag, und der Auftrag weiß, wie abgerechnet wird. Üblich ist eine Abschlagsrechnung pro Phasenabschluss, etwa nach LP 4 oder LP 5. Der Betrag entspricht den kumulierten Anteilen der abgeschlossenen Phasen.

  • Abschläge und Teilrechnungen zu festen Beträgen, Prozentwerten oder Stichtagen über den Zahlungsplan.
  • Sicherheitseinbehalt für die Durchführung oder die spätere Gewährleistung, pro Rechnung einbehalten und später freigegeben.
  • Kumulierte Rechnung als Übersicht mit Auftragsstand, gestellten und offenen Beträgen.
  • Schlussrechnung, die alle Abschläge gegen das tatsächliche Honorar verrechnet.

Angebot, Auftrag und Rechnung bleiben so auf derselben Berechnung, ohne dass jemand Zahlen neu zusammensucht.

Mehr zur Auftragsabrechnung

„Ich spare viel Zeit beim Rechnungen schreiben."

con|energy rechnet Leistungen direkt aus dem Auftrag ab, statt Zahlen in ein zweites Programm zu übertragen.
con|energy consult

Vom Angebot ins Projekt

Aus dem HOAI-Angebot wird ein Projekt.

Wer den Auftrag bekommt, legt aus dem Angebot mit einem Klick ein Projekt an, bei mehreren Bauvorhaben auch mehrere. teamspace übernimmt die Leistungsphasen als Arbeitspakete, dazu Budgets und Honorare. Die Umsetzung läuft dann im integrierten Projektmanagement.

  • Stunden werden direkt auf die Leistungsphase gebucht, auch über die Web-App auf der Baustelle.
  • Plan und Ist stehen pro Phase nebeneinander, der Fortschritt ist abrechenbar.
  • Nachkalkulation vergleicht Auftrag, Projekt-Ist und Rechnung.

So wird aus der Honorarberechnung der Einstieg in einen durchgängigen Projektablauf.

Mehr zum Projektmanagement

Erstgespräch

Passt der HOAI-Rechner zu Ihrer Mandatsstruktur?

In 15 Minuten schauen wir auf Ihre Leistungsbilder, Sondervereinbarungen und die Logik mehrerer Gewerke an einem Beleg.

Zuschläge und Bereiche

Umbauzuschlag und Nebenkosten bleiben am Mandat getrennt.

Neben dem Grundhonorar kennt die HOAI weitere Positionen. teamspace führt sie als eigene Positionen am Beleg, sauber von der Tafelberechnung getrennt.

  • Umbauzuschlag bei Bauen im Bestand als Prozent-Position auf einen Bereich.
  • Nebenkosten nach § 14 HOAI pauschal oder gegen Einzelnachweis, Belege per Foto am Mandat.
  • Bereiche gliedern den Beleg mit eigener Teilsumme, etwa je Gewerk.

Bei Bauen im Bestand zählt der angemessene Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz nach § 4 Abs. 3 HOAI zu den anrechenbaren Kosten und fließt in die Berechnung ein.

HOAI 2021 in Zahlen

Tafelwerke, Zonen und Phasen sind hinterlegt.

Wer eine HOAI-Berechnung erstellt, wählt Fassung, Leistungsbild, Zone und Satz, den Rest schlägt das System vor. Die Tafelwerte pflegt teamspace zentral und aktualisiert sie bei Novellen.

4

Tafelwerke

HOAI 2021 und 2013, RIfT, Siemon

I–V

Honorarzonen

nach Schwierigkeitsgrad

9

Leistungsphasen

LP 1 bis 9 nach § 34

32 %

LP 8 Objektüberwachung

größter Phasenanteil bei Gebäuden

Funktionen rund um die HOAI-Berechnung

Berechnung

  • Honorarzonen I bis V mit individuellem Faktor
  • Anrechenbare Kosten von 25.000 € bis 25 Mio €
  • Mindest-, Mittel- und Höchstsatz, dazu Zwischenwerte per Interpolation
  • Umbauzuschlag als Zuschlag im Wizard oder als Prozent-Position
  • Mitverarbeitete Bausubstanz nach § 4 Abs. 3 HOAI
  • Sonderhonorare nach § 13 HOAI als eigene Position

Anwendung im Projekt

  • Phasenanteile LP 1 bis 9 nach § 34 HOAI
  • Multi-Gewerk-Mandate mit mehreren Honorartafeln an einem Beleg
  • Projekt aus dem Angebot mit Budgets und Strukturen
  • Stunden pro Leistungsphase, Plan und Ist je Phase
  • Abschlagsrechnung pro Phasenabschluss
  • Schlussrechnung mit Verrechnung aller Abschläge

Anbindung an Abrechnung

  • Tätigkeitsnachweis als PDF-Anlage
  • Nebenkosten nach § 14 HOAI
  • Kumulierte Rechnungen mit Auftragsstand
  • ZUGFeRD und XRechnung an öffentliche Auftraggeber
  • DATEV-zertifizierte Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online (Enterprise); Lexware und Sage über Standard-Exporte
  • GoBD-konforme Historie pro Rechnung

Anwendungsfälle

Rund um die Honorarrechnung.

Die HOAI-Berechnung ist ein Baustein. Diese Anwendungsfälle nutzen denselben Beleg, Auftrag und dieselben Schnittstellen.

Auftragsabrechnung

Aufwand, Festpreis und Zeitdauer am selben Auftrag abrechnen, mit Abschlägen und Schlussrechnung.

Mehr erfahren

Projektabrechnung

Aus Stunden, Pauschalen und HOAI-Phasen wird die Honorarrechnung.

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Angebote erstellen

Aus dem Vorgang wird das Angebot, daraus der Auftrag, im eigenen Layout.

Mehr erfahren

E-Rechnung

ZUGFeRD und XRechnung für öffentliche Auftraggeber, direkt aus dem Beleg.

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Digitale Belegerfassung

Nebenkosten-Belege per Foto, dem Mandat zugeordnet.

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Reisekostenabrechnung

Reisekosten geprüft, auf der Honorarrechnung weiterverrechnet.

Mehr erfahren
teamspace Rechnungssoftware: ein Auftrag im Reiter Abrechnung, drei Positionen abrechenbar mit blauem Haken, eine Position wartet auf Freigabe, darunter die Summe jetzt abzurechnen und die Aktion Rechnung erstellen.

Teil der Rechnungssoftware

Die HOAI-Berechnung ist eine Position im selben Beleg.

Das HOAI-Honorar sammelt sich am Auftrag, neben Pauschalen und weiterverrechneten Kosten, bis er die fertige Rechnung vorschlägt. E-Rechnung, Mahnwesen und der DATEV-Buchungsdatenservice laufen im selben System. Wie alles zusammenhängt, zeigt die Übersicht zur Rechnungssoftware.

Zur Rechnungssoftware

Worum es geht

Seit 2021 sind die HOAI-Sätze verhandelbar.

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist das zentrale Regelwerk für die Abrechnung von Planungs- und Beratungsleistungen in Deutschland. Sie ordnet das Honorar nach Leistungsbild, Honorarzone und anrechenbaren Kosten und verteilt es auf die neun Leistungsphasen.

Seit dem EuGH-Urteil von 2019 (C-377/17) und der Anpassung 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr zwingend, die Honorare sind frei verhandelbar. Die HOAI bleibt aber die anerkannte Orientierungs- und Berechnungsgrundlage, an der sich die meisten Verträge weiter ausrichten. Wer nichts vereinbart, dem unterstellt § 7 Abs. 1 HOAI den Basishonorarsatz.

Diese Seite betrachtet die HOAI aus Sicht der Abrechnung: wie aus der Berechnung ein Angebot, ein Projekt und eine Rechnung werden. Den vollen Funktionsumfang für planende Büros zeigt die Software für Architekten und Ingenieure, die Honorarrechnung selbst die Projektabrechnung.

Begriffe

HOAI-Begriffe kurz erklärt.

Die wichtigsten Begriffe rund um die Honorarberechnung, knapp definiert.

Anrechenbare Kosten
Kostenanteil, der in die Honorarberechnung einfließt, typisch DIN 276 KG 300 und 400, ohne Grundstück und Außenanlagen.
Bauen im Bestand
Umbau, Sanierung oder Modernisierung an vorhandener Bausubstanz, in der Regel mit Umbauzuschlag.
Bewertungsmerkmale
In § 35 Abs. 3 HOAI definierte Kriterien zur Bestimmung der Honorarzone.
DIN 276
Norm zur Kostenplanung im Bauwesen, gliedert die Baukosten in Kostengruppen (KG 100 bis 700).
Grundleistungen
Die in § 34 HOAI gekennzeichneten Leistungen, die zum Tafelhonorar gehören.
Honorartafel
Tabellarische Übersicht der Honorarsätze nach anrechenbaren Kosten und Honorarzone.
Honorarzone (I bis V)
Schwierigkeitsklasse des Bauvorhabens, beeinflusst die Honorarhöhe.
Leistungsphase (LP)
Eine der neun Phasen nach § 34 HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Mindest- und Höchstsatz
Korridor des Tafelhonorars; seit dem EuGH-Urteil 2019 nicht mehr zwingend, aber weiter Orientierung.
Multi-Gewerk-Mandat
Beauftragung mehrerer Leistungsbilder (Architektur, Tragwerk, TGA) in einem Vertrag, oft mit getrennten Honorartafeln.
Sonderleistungen
Leistungen außerhalb der Grundleistungen, frei verhandelbar nach § 13 HOAI.
Tafelwert
Der dem Korridor entnommene konkrete Honorarwert für eine Kombination aus anrechenbaren Kosten und Honorarzone.
Umbauzuschlag
Prozentualer Aufschlag bei Bauen im Bestand, üblich 20 bis 33 Prozent nach § 6 Abs. 2 HOAI.

Honorartafel HOAI 2021 § 35 (Gebäude und Innenräume), Auszug Mindestsatz

Auszug aus der Honorartafel zu § 35 Abs. 1 HOAI 2021 für Gebäude. Die Werte gelten für die Honorarzone III (durchschnittliche Anforderungen, Standard) als Mindestsatz. Die Honorarzonen I, II, IV und V werden über entsprechende Zonenfaktoren abgeleitet. Maßgeblich sind die tatsächlichen Tafelwerte aus dem Bundesgesetzblatt.

Anrechenbare KostenHonorar Zone III Mindestsatz
25.000 €ca. 3.999 €
50.000 €ca. 7.367 €
100.000 €ca. 13.422 €
200.000 €ca. 24.366 €
300.000 €ca. 34.620 €
500.000 €ca. 53.985 €
750.000 €ca. 76.408 €
1.000.000 €ca. 97.792 €
1.500.000 €ca. 138.290 €
2.000.000 €ca. 176.471 €
3.000.000 €ca. 248.072 €
5.000.000 €ca. 379.040 €
7.500.000 €ca. 528.738 €
10.000.000 €ca. 668.832 €
15.000.000 €ca. 925.604 €
25.000.000 €ca. 1.385.566 €

Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2021 (Gebäude)

Das Honorar wird auf die neun Leistungsphasen verteilt. Die Anteile gelten für Gebäude und Innenräume; für Tragwerksplanung, TGA und Freianlagen gelten abweichende Werte.

PhaseBezeichnungAnteil
LP 1Grundlagenermittlung2 %
LP 2Vorplanung7 %
LP 3Entwurfsplanung15 %
LP 4Genehmigungsplanung3 %
LP 5Ausführungsplanung25 %
LP 6Vorbereitung der Vergabe10 %
LP 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
LP 8Objektüberwachung (Bauleitung)32 %
LP 9Objektbetreuung2 %
Summe100 %

Honorarzonen I bis V: Wann welche Zone?

Die fünf Honorarzonen unterscheiden sich nach Planungsanforderung, Funktion und Anzahl der Funktionsbereiche. Maßgeblich sind die Bewertungsmerkmale nach § 35 Abs. 3 HOAI. Eine vereinfachte Orientierung:

  • Zone I (sehr geringe Anforderungen): einfache Lagerhallen, offene Hallen, Garagen ohne Aufenthaltsräume, einfache landwirtschaftliche Bauten.
  • Zone II (geringe Anforderungen): Werkstatt- und Produktionsbauten ohne besondere Anforderungen, einfache Wohngebäude (Einfamilienhäuser ohne Sonderwünsche), einfache Bürobauten.
  • Zone III (durchschnittliche Anforderungen): die häufigste Zone. Normale Wohngebäude (Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung), Standard-Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulgebäude mit Standardausstattung.
  • Zone IV (überdurchschnittliche Anforderungen): Schulen mit besonderen Anforderungen, Sportstätten, größere Verwaltungsgebäude, gehobene Wohngebäude, Bauten mit komplexen Funktionsabläufen.
  • Zone V (sehr hohe Anforderungen): Theater, Konzertsäle, Krankenhäuser, Forschungsbauten, Universitäten, Museen, denkmalgeschützte Objekte mit hohem Planungsanspruch.

Die richtige Zoneneinordnung ist zwischen Architekt und Bauherr zu vereinbaren. Bei Streit entscheidet im Zweifel ein Gericht oder die zuständige Architektenkammer.

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Einfamilienhaus, Neubau

  • Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus, normale Ausstattung
  • Anrechenbare Kosten: 380.000 € (Baukosten nach DIN 276 KG 300 und 400)
  • Honorarzone: III
  • Leistungsbild: Gebäude (§ 35)
  • Umbauzuschlag: 0 % (Neubau)

Geschätztes Honorar (gerundet):

  • Mindestsatz: ca. 43.000 €
  • Mittelsatz: ca. 47.300 €
  • Höchstsatz: ca. 51.600 €

Bei vollem Leistungsbild LP 1 bis 9. Aufteilung beispielhaft auf LP 8 (Bauleitung): 32 % × 47.300 € = ca. 15.140 €.

Beispiel 2: Bürogebäude-Sanierung, Bauen im Bestand

  • Bauvorhaben: Sanierung Bürogebäude
  • Anrechenbare Kosten: 1.200.000 €
  • Honorarzone: III (Standard-Bürogebäude)
  • Leistungsbild: Gebäude (§ 35)
  • Umbauzuschlag: 25 %

Geschätztes Honorar (gerundet):

  • Mindestsatz: ca. 143.000 €
  • Mittelsatz: ca. 157.300 €
  • Höchstsatz: ca. 171.600 €

Bei nur LP 1 bis 4 (Planung bis Genehmigung): 27 % × 157.300 € = ca. 42.500 €.

Beispiel 3: Universitäts-Forschungsbau

  • Bauvorhaben: Neubau Forschungsgebäude einer Universität
  • Anrechenbare Kosten: 8.500.000 €
  • Honorarzone: V (sehr hohe Anforderungen)
  • Leistungsbild: Gebäude (§ 35)
  • Umbauzuschlag: 0 %

Geschätztes Honorar (gerundet):

  • Mindestsatz: ca. 750.000 €
  • Mittelsatz: ca. 825.000 €
  • Höchstsatz: ca. 900.000 €

Bei vollem Leistungsbild LP 1 bis 9. LP 5 Ausführungsplanung allein: 25 % × 825.000 € = ca. 206.000 €.

Sonderhonorare und Nebenkosten

Neben dem Grundhonorar nach Honorartafel kennt die HOAI weitere Honorarpositionen:

  • Sonderhonorare nach § 13 HOAI: für besondere Leistungen außerhalb der Grundleistungen (zum Beispiel Wettbewerbsbetreuung, Energieberatung, BIM-Modellierung). Frei verhandelbar.
  • Nebenkosten nach § 14 HOAI: Reisekosten, Spesen, Vervielfältigungen, Modellbau, EDV-Leistungen. Pauschal (3 bis 8 Prozent vom Honorar) oder gegen Einzelnachweis.
  • Mitverarbeitete Bausubstanz nach § 4 Abs. 3 HOAI: bei Bauen im Bestand wird der angemessene Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz den anrechenbaren Kosten zugerechnet.
  • Umbauzuschlag nach § 6 Abs. 2 HOAI: 20 bis 33 Prozent (in begründeten Fällen bis 50 Prozent) bei Umbauten und Modernisierungen.

teamspace erfasst diese Positionen sauber getrennt am Mandat, ordnet Belege per Foto zu und weist sie in der Schlussrechnung korrekt aus.

Erstgespräch

HOAI-Berechnung und Abrechnung in 15 Minuten umrissen.

Der Rechner oben zeigt die Größenordnung. Im Gespräch klären wir Ihre Mandatsstruktur, Sondervereinbarungen und den Weg von der Berechnung bis zur Schlussrechnung.

Häufige Fragen zum HOAI-Rechner und zur HOAI 2021

Welche HOAI-Fassung wird im Rechner verwendet, was unterstützt teamspace?
Der Online-Rechner auf dieser Seite basiert auf der **HOAI 2021** und ist nur ein kleiner Ausschnitt. Im teamspace-Wizard sind mehrere Tafelwerke parallel hinterlegt und pro Mandat auswählbar: **HOAI 2021**, **HOAI 2013** (für Altverträge), die **RIfT-Tabellen** (für Ingenieurleistungen, die in der HOAI nicht abgedeckt sind, etwa Brandschutz oder Bauphysik) und die **Siemon-Tabellen** (für Vermessungs- und weitere Sonderfachleistungen). Dazu Leistungsbilder mit eigenen Phasenanteilen, Honorarzonen und Tafelwerten. Bei den Siemon-Tabellen lassen sich unterhalb der Leistungsphasen zusätzlich die Teilphasen einblenden und einzeln aktivieren.
Was sind die Honorarzonen und wie wähle ich die richtige?
Die HOAI kennt fünf Honorarzonen (I bis V), die den Schwierigkeitsgrad des Vorhabens widerspiegeln. **Zone I** (sehr geringe Anforderungen): einfache Lagerhallen, Garagen ohne Aufenthaltsräume. **Zone II** (geringe Anforderungen): Werkstattgebäude, einfache Wohngebäude. **Zone III** (durchschnittliche Anforderungen): die häufigste Zone, normale Wohngebäude und Bürobauten. **Zone IV** (überdurchschnittliche Anforderungen): Schulen, mittelgroße Verwaltungsgebäude, anspruchsvolle Wohngebäude. **Zone V** (sehr hohe Anforderungen): Theater, Krankenhäuser, Universitäten, denkmalgeschützte Objekte. Die Zuordnung erfolgt anhand der Bewertungsmerkmale nach § 35 Abs. 3 HOAI.
Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die in die Honorarberechnung einfließen. Sie umfassen typischerweise die Baukosten nach DIN 276 (Kostengruppen 300 und 400, also Bauwerk plus Technische Anlagen), abzüglich nicht-anrechenbarer Posten wie Grundstückskosten, Erschließung, Außenanlagen, Erstausstattung. Welche Kostengruppen genau anrechenbar sind, regelt § 4 HOAI je Leistungsbild.
Wie funktioniert der Umbauzuschlag?
Bei Umbauten und Modernisierungen darf laut § 6 Abs. 2 HOAI 2021 ein **Umbauzuschlag** vereinbart werden, weil die Planung im Bestand aufwendiger ist als beim Neubau. Übliche Sätze: **20 bis 33 Prozent**, in begründeten Sonderfällen bis zu 50 Prozent. Der Zuschlag bezieht sich auf das Honorar (oder einzelne Phasen) und ist schriftlich zu vereinbaren. In teamspace lässt er sich im Wizard hinterlegen oder als Prozent-Position auf einen Bereich setzen.
Was bedeuten Mindestsatz, Mittelsatz und Höchstsatz?
Die HOAI 2021 ist seit dem EuGH-Urteil C-377/17 keine zwingende Tafel mehr, sondern eine **Orientierungsgrundlage**. Mindest- und Höchstsatz definieren einen Korridor, der **Mittelsatz** ist der Durchschnitt beider Werte. In der Praxis wird das Honorar oft auf Basis des Mittelsatzes verhandelt, mit Abschlag bei einfachen Aufgaben oder Aufschlag bei besonders komplexen Vorhaben. Zwischenwerte wie Viertel- oder Dreiviertelsatz entstehen durch lineare Interpolation.
Wie sind die Anteile der neun Leistungsphasen?
Nach § 34 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) gelten folgende Phasenanteile am Gesamthonorar: **LP 1 Grundlagenermittlung 2 %**, **LP 2 Vorplanung 7 %**, **LP 3 Entwurfsplanung 15 %**, **LP 4 Genehmigungsplanung 3 %**, **LP 5 Ausführungsplanung 25 %**, **LP 6 Vorbereitung der Vergabe 10 %**, **LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %**, **LP 8 Objektüberwachung 32 %** und **LP 9 Objektbetreuung 2 %**. Andere Leistungsbilder (Freianlagen, Tragwerksplanung, TGA) haben abweichende Anteile, die der Rechner berücksichtigt.
Ist die HOAI 2021 noch verbindlich?
Seit dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) und der Anpassung 2021 sind Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr zwingend. Die Honorare sind frei verhandelbar. **Die HOAI bleibt aber die zentrale Orientierungs- und Berechnungsgrundlage**, an der sich die meisten Verträge weiterhin orientieren. Wer nichts vereinbart, dem unterstellt § 7 Abs. 1 HOAI den Basishonorarsatz.
Kann ich auch andere Leistungsbilder als Gebäude berechnen?
Ja. Neben Gebäuden und Innenräumen sind unter anderem Freianlagen (§ 39), Ingenieurbauwerke (§ 43), Tragwerksplanung (§ 51) und die Technische Ausrüstung (§ 55) als Leistungsbilder gebräuchlich, jeweils mit eigenen Phasenanteilen und Honorarfaktoren. In teamspace lassen sich mehrere Leistungsbilder parallel in einem Mandat führen (Multi-Gewerk), mit getrennten Schlussrechnungen je Gewerk.
Wie genau ist der Rechner?
Der Online-Rechner liefert einen **Schätzwert** auf Basis linearer Interpolation der HOAI-Tafelwerte und vereinfachter Zonenfaktoren. Für die verbindliche Berechnung mit allen Sondervereinbarungen, Nebenkosten nach § 14 HOAI und mitverarbeiteter Bausubstanz nutzen Sie den Wizard in teamspace. Dort wird auf Basis der vollständigen Tafelwerte und Ihrer Mandatkonfiguration gerechnet.
Wie hängt der HOAI-Rechner mit der Rechnungsstellung zusammen?
In teamspace ist die HOAI-Berechnung mit Stundenerfassung, Plan-Ist und Rechnungsstellung verbunden. Aus dem berechneten Honorar entstehen **Abschlagsrechnungen pro Phasenabschluss** (zum Beispiel nach LP 4) und die **Schlussrechnung** mit Verrechnung aller Abschläge. Tätigkeitsnachweis als PDF-Anlage, ZUGFeRD oder XRechnung für öffentliche Auftraggeber. Mehr auf Software für Architekten und Ingenieure und Projektabrechnung.
Können Multi-Gewerk-Mandate (Architektur, Tragwerk, TGA) abgebildet werden?
Ja. Bei größeren Bauvorhaben treten Architekt, Tragwerksplaner und TGA-Planer oft als Konsortium auf. teamspace führt **Multi-Gewerk-Mandate** als ein Mandat mit mehreren Honorartafeln. Pro Gewerk ein eigener Wizard-Block, eigene Phasen, eigene Honorarzonen, eigene Schlussrechnung. Aus Bauherrn-Sicht ein Mandat, aus Honorar-Sicht klare Trennung.
Was sind Nebenkosten nach § 14 HOAI?
Nebenkosten sind Aufwendungen, die zusätzlich zum Honorar anfallen: Reisekosten, Spesen, Vervielfältigungen, Druckkosten, Modellbau, EDV-Leistungen, Sachverständigenhonorare. Sie werden entweder pauschal vereinbart (üblich 3 bis 8 Prozent vom Honorar) oder gegen Einzelnachweis abgerechnet. teamspace erfasst Belege per Foto über die installierbare Web-App und ordnet sie dem Mandat zu.
Wie werden Abschlagsrechnungen gestellt?
Üblich ist eine **Abschlagsrechnung pro Phasenabschluss**, beispielsweise nach LP 4 (Genehmigung erteilt) oder LP 5 (Ausführungsplanung fertig). Der Anteil entspricht den kumulierten Prozentwerten der abgeschlossenen Phasen. Über den Zahlungsplan im Auftrag lassen sich Abschläge zu festen Beträgen, Prozentwerten oder Stichtagen stellen. Die Schlussrechnung am Projektende verrechnet alle Abschläge mit dem tatsächlichen Honorar.
Sind die Honorartafeln öffentlich verfügbar?
Ja, die HOAI ist eine **Bundesrechtsverordnung** und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die Tafelwerte sind öffentlich. teamspace hinterlegt die aktuelle Fassung pro Mandat und aktualisiert sie bei HOAI-Novellen. Mehr auf der Software für Architekten und Ingenieure.