Verzugszinsen für Ihr Mahnwesen

Zahlungen und Verzugszinsen

Sobald die Zahlungsfrist einer Rechnung überschritten wurde, lässt sich diese anmahnen und mit Verzugszinsen versehen. Relevant hierfür sind in Deutschland zum einen der Basiszins der Zentralbank und ein prozentualer Aufschlag:

 

  • Max. 5 % für Privatkunden
  • Max. 9 % für Geschäftskunden

Beide werden addiert und ergeben die Höhe der Verzugszinsen. Diese werden in der Regel auf den Bruttorechnungsbetrag erhoben, weil die meisten Unternehmen einer Sollbesteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer in der Periode an das Finanzamt abgeführt werden muss, in der die Forderung entstanden ist (und nicht erst bei Begleichen der Rechnung).

 

Verzugszinsen werden tagesgenau seit Überschreiten der Fälligkeit berechnet. Mit jeder neuen Mahnstufe können unterschiedliche Zinssätze greifen und fixe Gebühren erhoben werden. Auf Wunsch lässt sich sogar der komplette Mahnungslauf automatisieren. Gebühren und Verzugszinsen werden dabei ebenfalls automatisch berechnet und zugeschlagen.

 

Eingegangene Zahlungen lassen sich manuell oder mithilfe der Bankschnittstelle erfassen, egal ob in Eigen- oder Fremdwährung. Der Zahlungsstatus ändert sich daraufhin auf Teilzahlung oder vollständig bezahlt. Eine Übersicht mit den erfassten Zahlungen finden Sie im gleichnamigen Reiter innerhalb jeder Rechnung.

 

Zahlungen werden nun als eigenständiges Systemelement behandelt und im Reiter „Zahlungen“ innerhalb der Rechnung gebündelt. Bereits angelegte und ganz oder in Teilen bezahlte Rechnungen erhalten dafür auch rückwirkend ein entsprechendes Zahlungselement in Höhe der bisher insgesamt geleisteten Zahlungen.