Wann die Zahlungserinnerung rausgeht
Sie geht meist kurz nach Ablauf des Zahlungsziels hinaus, vor der eigentlichen Mahnung, und unterstellt dem Kunden nichts: Oft ist eine Rechnung schlicht untergegangen. Deshalb ist der Ton freundlich, die Bitte um Zahlung aber klar.
Vorgeschrieben ist sie nicht. Das Gesetz kennt den Begriff gar nicht, es spricht nur von der Mahnung (§ 286 BGB).