Was eine Mahnung rechtlich ist
Rechtlich fordert der Gläubiger den Schuldner damit auf, nach Fälligkeit zu leisten (§ 286 Abs. 1 BGB). Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Überschrift: Auch eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung kann eine Mahnung sein. War ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, ist der Kunde mit Ablauf dieses Tages auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB).
Eine bestimmte Form, Überschrift oder Zahl von Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor. Die Stufen „1. Mahnung“, „2. Mahnung“ und „letzte Mahnung“ sind kaufmännische Übung, keine Pflicht.