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Mahnung Vorlage: erste, zweite und letzte Mahnung, kostenlos

Drei Briefe, die Stufe für Stufe deutlicher werden, mit richtig berechneten Verzugszinsen und der Pauschale für Geschäftskunden. Der Excel-Rechner liefert die Beträge auf den Cent, auch wenn sich der Basiszinssatz mitten im Verzug ändert.

  • 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung als Word und ausfüllbares PDF
  • Mahnungsrechner in Excel: Zinstage, Verzugszinsen, Pauschale, Gesamtforderung
  • Basiszinssatz 1,52 % seit 1. Juli 2026, mit Quelle

Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Stand Oktober 2026. Alle 3 Dateien ansehen

Kurz erklärt

Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung ist die eindeutige Aufforderung an einen Kunden, eine fällige Rechnung zu bezahlen. Sie setzt ihn in Verzug, falls er es nicht schon ist, und ist damit die Grundlage für Verzugszinsen und alle weiteren Schritte (§ 286 Abs. 1 BGB). Form, Überschrift und Zahl der Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor.

Verzugszins
10,52 % im Jahr gegenüber Unternehmen, 6,52 % gegenüber Verbrauchern (Basiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026, § 288 BGB).
Pauschale
40 Euro, nur gegenüber Unternehmen in Verzug (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
Nach der letzten Mahnung
Gerichtlicher Mahnbescheid (§ 688 ZPO). Erst seine Zustellung hemmt die Verjährung, eine Mahnung nicht.

Download

Drei Stufen, jede mit ihrem eigenen Ton

Die Word-Datei enthält alle drei Mahnschreiben mit grauen Platzhaltern und kurzen Ausfüllhinweisen, das PDF dieselben Briefe zum Ausfüllen am Bildschirm. Der Mahnungsrechner liefert die Zahlen, die in die Briefe gehören.

  • Mahnung in drei Stufen (Word)

    1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung als Brief, mit Ausfüllhinweisen zu Zinsen und Pauschale.

    Word · 14 KB

    Word
  • Mahnungsrechner (Excel)

    Rechnet Zinstage, Verzugszinsen je Halbjahr, Pauschale und Gesamtforderung. Basiszinssätze ab 2023 hinterlegt.

    Excel · 22 KB · 4 Blätter

    Excel
  • Mahnung in drei Stufen (PDF, ausfüllbar)

    Briefform nach DIN 5008, eine Seite je Stufe. Die Seiten 4 bis 6 zeigen ausgefüllte Beispiele.

    PDF · 167 KB · 6 Seiten

    PDF

Die Excel-Dateien funktionieren auch in LibreOffice, Apple Numbers und Google Tabellen (dort über Datei, Importieren). Die Word-Dateien öffnen auch LibreOffice und Google Docs. Die PDFs lassen sich im Browser oder in jedem PDF-Programm am Bildschirm ausfüllen. Kein Blattschutz, kein Passwort: Sie können alles an Ihr Unternehmen anpassen.

In vier Schritten

So setzen Sie die Mahnung auf

  1. 1

    Verzugsbeginn klären

    Seit wann ist der Kunde in Verzug? Meist ab dem Tag nach Ablauf der Frist aus Ihrer Zahlungserinnerung. Bei Unternehmen tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.

  2. 2

    Zinsen rechnen lassen

    Offenen Betrag, ersten Verzugstag und das Datum der Mahnung in den Mahnungsrechner eintragen, dazu Unternehmen oder Verbraucher wählen. Er liefert Zinstage, Zinsen und den Gesamtbetrag.

  3. 3

    Stufe wählen und ausfüllen

    Die erste Mahnung bleibt freundlich, die zweite rechnet Zinsen und Pauschale ab, die letzte kündigt den Mahnbescheid an. Graue Platzhalter ersetzen, Hinweise löschen.

  4. 4

    Versenden und Frist notieren

    Per Post oder als PDF per Mail. Notieren Sie Datum und Frist, damit die nächste Stufe pünktlich folgt, wenn keine Zahlung kommt.

Beispiel

Mahnung Muster mit Zinsen: wie die Forderung gegen die Bauer KG wächst

Die Müller Consulting GmbH wartet seit dem 18. August auf 4.998,00 Euro für die Rechnung RE-2026-0142. Die Zahlungserinnerung setzt eine Frist bis 11. September, ab dem 12. September ist die Bauer KG in Verzug. In der ersten Mahnung verzichtet die Müller Consulting noch auf Zinsen, ab der zweiten rechnet sie sie ab.

SchreibenDatumZahlbar bisHauptforderungZinstageVerzugszinsenPauschaleGesamt
Rechnung RE-2026-014204.08.202618.08.20264.998,00 €4.998,00 €
Zahlungserinnerung01.09.202611.09.20264.998,00 €4.998,00 €
1. Mahnung18.09.202628.09.20264.998,00 €Verzicht bei Zahlung4.998,00 €
2. Mahnung05.10.202615.10.20264.998,00 €2434,57 €40,00 €5.072,57 €
Letzte Mahnung19.10.202629.10.20264.998,00 €3854,74 €40,00 €5.092,74 €
So wächst die Forderung der Müller Consulting GmbH gegen die Bauer KG von Stufe zu Stufe. Verzug seit 12.09.2026, Verzugszins 10,52 % (Basiszinssatz 1,52 % plus 9 Prozentpunkte).Grau: rechnet die Excel-Datei selbst

So rechnet der Mahnungsrechner: 4.998,00 € × 10,52 % × 38 Tage ÷ 365 = 54,74 €. Die 38 Tage zählen vom 12. September bis einschließlich 19. Oktober. Die Pauschale von 40 Euro kommt nur gegenüber Unternehmen hinzu. Zinsen laufen nur auf die Hauptforderung, nicht auf Zinsen (§ 289 BGB).

Grundwissen

Mahnung: Verzug, Zinsen und Pauschale richtig angeben

Was eine Mahnung rechtlich bewirkt, wie hoch die Verzugszinsen gerade sind und was nach der letzten Mahnung kommt.

Zuletzt aktualisiert:

Was eine Mahnung rechtlich ist

Rechtlich fordert der Gläubiger den Schuldner damit auf, nach Fälligkeit zu leisten (§ 286 Abs. 1 BGB). Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Überschrift: Auch eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung kann eine Mahnung sein. War ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, ist der Kunde mit Ablauf dieses Tages auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB).

Eine bestimmte Form, Überschrift oder Zahl von Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor. Die Stufen „1. Mahnung“, „2. Mahnung“ und „letzte Mahnung“ sind kaufmännische Übung, keine Pflicht.

Verzugszinsen: wie hoch und ab wann

Ab Verzug ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 Prozent (Deutsche Bundesbank, Stand Oktober 2026). Das ergibt 10,52 Prozent im Jahr gegenüber Unternehmen und 6,52 Prozent gegenüber Verbrauchern.

Gerechnet wird Hauptforderung mal Zinssatz mal Tage geteilt durch 365. Zinsen auf Zinsen dürfen Sie nicht verlangen (§ 289 BGB). Für einen schnellen Überschlag gibt es unseren Verzugszinsen-Rechner.

Der Basiszinssatz ändert sich zweimal im Jahr

Die Bundesbank passt den Basiszinssatz zum 1. Januar und zum 1. Juli an (§ 247 BGB). Wer eine ältere Mustermahnung nutzt, rechnet deshalb leicht mit einem veralteten Satz. Läuft der Verzug über einen dieser Stichtage, gilt für jeden Abschnitt sein eigener Satz.

Der Mahnungsrechner teilt den Zeitraum deshalb selbst in Abschnitte auf. Fehlt für einen Abschnitt noch der Wert, zeigt er „fehlt“ statt einer falschen Zahl.

Die Pauschale von 40 Euro und Mahngebühren

Ist ein Unternehmen mit einer Entgeltforderung in Verzug, können Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen, auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet, etwa für eine Anwältin. Gegenüber Verbrauchern gibt es die Pauschale nicht.

Eigene Mahngebühren sind etwas anderes. Verlangen können Sie nur Kosten, die durch den Verzug tatsächlich entstehen, und für die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, gar keine. Die Vorlage verzichtet deshalb auf eine Mahngebühr.

Mahnung an Privatkunden

Gegenüber Verbrauchern gelten zwei Unterschiede: Der Zinssatz ist niedriger, 5 statt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, und die Pauschale entfällt. Ohne Mahnung geraten Verbraucher über die 30-Tage-Regel nur in Verzug, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hat (§ 286 Abs. 3 BGB). In der Word-Vorlage steht jeweils, welche Zeile Sie dann streichen.

Nach der letzten Mahnung: Mahnbescheid und Verjährung

Zahlt der Kunde auch nach der letzten Frist nicht, können Sie beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen (§ 688 ZPO), online über das Portal der Mahngerichte der Länder. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO).

Wichtig für die Fristen: Eine Mahnung hält die Verjährung nicht auf, erst die Zustellung des Mahnbescheids hemmt sie (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Forderungen verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Prüfen Sie deshalb vor jedem Jahreswechsel, welche älteren Forderungen noch offen sind.

Ehrlich gesagt

Wann die Vorlage reicht und wann ein System

Wer selten mahnt, ist mit drei guten Briefen und einem Rechner gut bedient. Bei vielen offenen Posten kostet das Nachhalten mehr Zeit als das Mahnen selbst.

Die Vorlage reicht, wenn

  • nur ab und zu eine Rechnung in die Mahnung geht,
  • eine Person alle Fristen im Blick hat,
  • die Zahl der offenen Posten in eine kurze Liste passt.

Eng wird es, wenn

  • Fristen in Kalendern und Köpfen verteilt sind und Stufen verpasst werden,
  • Zinsen für jede Mahnung neu gerechnet und abgetippt werden,
  • eine Zahlung eingeht, während die nächste Mahnung schon unterwegs ist,
  • Kunden mit laufenden Klärfällen versehentlich gemahnt werden.

Was ein Gesamtsystem wie teamspace anders macht

In teamspace entsteht die Mahnung aus der offenen Rechnung, Kontakt- und Belegdaten kommen mit. Der automatische Mahnungslauf schickt in festem Rhythmus die nächste Stufe, Verzugszinsen werden automatisch angewendet. Belege mit Mahnsperre bleiben außen vor, solange etwas zu klären ist.

  • Vier Stufen von der Zahlungserinnerung bis Inkasso, je mit Frist, Gebühr und Text
  • Automatischer Mahnungslauf mit Kulanztagen nach Fälligkeit
  • Je Mahnstufe einstellbar, ob Gebühr und Verzugszinsen fällig werden, die Zinsen rechnet das System selbst
  • Mahnsperre je Beleg für Kunden, mit denen gerade etwas zu klären ist

Häufige Fragen

Ist die Mahnung-Vorlage kostenlos?
Ja. Word, PDF und Excel laden Sie ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse herunter. Sie dürfen die Dateien im Unternehmen nutzen, anpassen und mit Ihrem Briefkopf versehen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Der Basiszinssatz beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 Prozent. Gegenüber Unternehmen ergibt das 10,52 Prozent Verzugszins im Jahr, gegenüber Verbrauchern 6,52 Prozent (§ 288 BGB, Stand Oktober 2026). Zum 1. Januar 2027 legt die Bundesbank den Satz neu fest.
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Rechtlich genügt eine Mahnung, um den Kunden in Verzug zu setzen, und auch vor einem Mahnbescheid ist keine bestimmte Zahl vorgeschrieben. Üblich sind trotzdem zwei bis drei Stufen, weil jede Stufe dem Kunden noch einmal die Gelegenheit gibt, ohne Gericht zu zahlen.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur Kosten, die Ihnen durch den Verzug tatsächlich entstehen, und nicht für die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst. Gegenüber Unternehmen ist die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB meist der einfachere Weg. Sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?
Ab Beginn des Verzugs: nach einer Mahnung, nach einem vereinbarten Zahlungstermin oder bei Rechnungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang. Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur mit Hinweis auf der Rechnung. Im Mahnungsrechner tragen Sie den ersten Verzugstag ein.
Muss ich die Mahnung per Einschreiben schicken?
Nein, eine Form ist nicht vorgeschrieben. Brief, Fax oder E-Mail genügen. Bestreitet der Kunde später, die Mahnung bekommen zu haben, müssen allerdings Sie den Zugang beweisen. Für die letzte Mahnung lohnt deshalb ein nachweisbarer Versand.
Was kommt nach der letzten Mahnung?
Zahlt der Kunde nicht, können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, online über www.online-mahnantrag.de, oder ein Inkassounternehmen beziehungsweise eine Kanzlei beauftragen. Kündigen Sie in der letzten Mahnung nur an, was Sie auch wirklich tun wollen. Mehr zur Vorstufe lesen Sie unter Zahlungserinnerung Vorlage.

Nächster Schritt

Mahnen, ohne Fristen im Kopf zu behalten?

Wir zeigen Ihnen in 15 Minuten, wie der Mahnungslauf in teamspace offene Rechnungen verfolgt und die Verzugszinsen auf die Mahnung bringt. Ob das bei Ihrer Zahl an Rechnungen sinnvoll ist, besprechen wir offen.