Was in die Reisekostenabrechnung gehört
Die Abrechnung fasst alle Kosten einer Dienstreise auf einem Blatt zusammen: Fahrtkosten nach Beleg oder gefahrenen Kilometern, Übernachtung nach Beleg, Verpflegung als Pauschale je Tag und Nebenkosten wie Parken. Die Belege werden nummeriert und gehören dazu.
Was der Arbeitgeber über die steuerlichen Pauschalen und die belegten Kosten hinaus zahlt, ist in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn.