Zum Hauptinhalt springen
teamspace

Rechnung schreiben: Was muss alles drauf?

Fehlt eine Angabe, kann das Ihren Kunden den Vorsteuerabzug kosten, und dann kommt die Rechnung zurück. Die Liste im Gesetz ist überschaubar. Hier steht sie Feld für Feld mit einem Beispiel, dazu die Ausnahmen und die typischen Fehler.

7 Minuten Lesezeit Stand:

Kurz erklärt

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz diese Angaben enthalten: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen getrennt, den Steuersatz und den Steuerbetrag. Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben.

9
Pflichtangaben, Abschnitt für Abschnitt unten
250 €
brutto: bis hier genügt die Kleinbetragsrechnung
8 Jahre
aufbewahren, § 14b UStG

Feld für Feld

Die Pflichtangaben im Einzelnen

Das Beispiel zeigt eine erfundene Rechnung der Müller Consulting GmbH an die Bauer KG.

PflichtangabeBeispielDarauf sollten Sie achten
Name und Anschrift des LeistendenMüller Consulting GmbH, Hauptstraße 12, 34117 KasselDer vollständige Firmenname, wie im Handelsregister
Name und Anschrift des EmpfängersBauer KG, Mainzer Landstraße 5, 60329 FrankfurtDie richtige Gesellschaft, nicht nur die Abteilung
Steuernummer oder USt-IdNr.DE123456789Eine der beiden genügt
Ausstellungsdatum30.11.2026Das Datum der Rechnung, nicht der Leistung
Fortlaufende Rechnungsnummer2026-0142Einmalig vergeben, ein Schema aus Jahr und Nummer ist erlaubt
Menge und Art der Leistung18,5 Stunden Beratung ProzessanalyseSo genau, dass die Leistung erkennbar ist
Zeitpunkt der LeistungNovember 2026Der Kalendermonat genügt
Entgelt, nach Steuersätzen getrennt2.682,50 € nettoDazu vorab vereinbarte Minderungen wie Skonto
Steuersatz und Steuerbetrag19 %, 509,68 €Bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf

Rechenweg: 18,5 Stunden mal 145 Euro ergibt 2.682,50 Euro, darauf 19 % Umsatzsteuer. Runden Sie den Steuerbetrag einmal auf die Summe, sonst fehlt am Ende ein Cent. Für GmbH und eingetragene Kaufleute kommen die Angaben für Geschäftsbriefe dazu, etwa Registergericht und Handelsregisternummer.

Der Reihe nach

Rechnung schreiben in fünf Schritten

Die Reihenfolge ist keine Vorschrift, sie hilft nur, nichts zu vergessen. Eine fertige Datei zum Ausfüllen finden Sie unter Rechnungsvorlage.

1

Absender und Empfänger eintragen

Vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, dazu Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. Prüfen Sie, welche Gesellschaft den Auftrag erteilt hat.

2

Datum und Nummer vergeben

Das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer.

3

Leistung beschreiben

Was wurde wann erbracht? Menge, Art und Zeitpunkt so genau, dass sich die Leistung erkennen lässt.

4

Beträge ausrechnen

Netto, Steuersatz und Steuerbetrag, getrennt nach Steuersätzen. Als Kleinunternehmer steht dort stattdessen der Hinweis auf die Steuerbefreiung.

5

Zahlungsziel ergänzen und versenden

Zahlungsziel und Bankverbindung sind keine Pflicht, ersparen aber Rückfragen. Die Rechnung heben Sie danach acht Jahre auf.

Über die Pflicht hinaus

Was außerdem auf die Rechnung gehört

Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich

  • Zahlungsziel und Bankverbindung: Sonst muss der Kunde nachfragen.
  • Bestell- oder Projektnummer: Viele Kunden buchen ohne sie nicht.
  • Ein Tätigkeitsnachweis als Anlage bei Abrechnung nach Stunden, wenn die Rechnung auf ihn verweist.

Nicht vorgeschrieben, oft falsch angenommen

  • Unterschrift und Firmenstempel: gehören nicht zu den Pflichtangaben.
  • Eine Mindestform: Das Dokument muss nicht „Rechnung“ heißen, entscheidend ist, dass über eine Leistung abgerechnet wird.
  • Ohne Zahlungsziel kein Verzug? Doch: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang kommt der Schuldner in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern nur mit Hinweis darauf in der Rechnung.

Rechnungsarten

Welche Rechnung für welchen Fall

Kleinbetragsrechnung

Bis 250 Euro brutto genügen Name und Anschrift des Rechnungsstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Typisch sind Tankquittungen und Bewirtungsbelege.

Abschlags- und Schlussrechnung

Für Teilbeträge während eines laufenden Auftrags, am Ende wird alles verrechnet. Das erklärt die Seite zur Abschlagsrechnung.

Rechnung eines Kleinunternehmers

Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz hat, kann § 19 UStG nutzen: keine Umsatzsteuer, dafür ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 34a UStDV).

Korrektur und Storno

Fehlende oder falsche Angaben lassen sich mit einem Dokument nachreichen, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV). Eine stornierte Rechnung behält ihre Nummer. Für das Korrekturdokument verlangt die Verwaltung keine neue Nummer, üblich ist sie trotzdem. Mehr dazu unter Storno und Korrektur.

Wiederkehrende Rechnung

Für Wartung und Abos. Die Pflichtangaben sind dieselben. Wie sich das automatisieren lässt, zeigt die Seite zu wiederkehrenden Rechnungen.

Rechnung an Privatkunden

Bei Leistungen an Privatpersonen besteht in vielen Fällen keine Pflicht zur Rechnung. Eine Ausnahme sind Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

Typische Fehler

Was am häufigsten schiefgeht

Der Leistungszeitraum fehlt

Der Klassiker bei Stundenabrechnungen. Auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht, muss das erkennbar sein.

Die Nummer wird doppelt vergeben

Das passiert, wenn mehrere Personen in Kopien alter Dateien arbeiten. Eine zentrale Nummernvergabe verhindert das.

Die Leistung ist zu ungenau

„Beratung laut Absprache“ reicht in der Regel nicht. Ein Tätigkeitsnachweis hilft, wenn die Rechnung ausdrücklich auf ihn verweist.

Zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen

Wer einen zu hohen Steuerbetrag ausweist, schuldet auch den Mehrbetrag dem Finanzamt (§ 14c Abs. 1 UStG), bis die Rechnung berichtigt ist.

Und die E-Rechnung?

Die Angaben bleiben, nur die Form ändert sich

  • Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen an andere inländische Unternehmen ausstellen.
  • Ab Januar 2028 gilt das für alle.

Die Details stehen unter E-Rechnungspflicht. Eine fertige Datei können Sie kostenlos mit unserem XRechnung- und ZUGFeRD-Prüfer kontrollieren.

In teamspace

Rechnungen, bei denen die Pflichtfelder nicht vergessen werden können

In teamspace entsteht die Rechnung aus dem Auftrag und den erfassten Stunden, die Stammdaten kommen aus dem Kundendatensatz. Beim Versand entsteht die E-Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung in der jeweils aktuellen Version.

  • Aus den Stunden: Zeiten laufen über Zuordnungsregeln auf die Auftragspositionen.
  • Mit Nachweis: Der Tätigkeitsnachweis entsteht automatisch zur Rechnung.
  • Sauber korrigieren: Storno und Rechnungskorrektur mit eigener Historie.
Rechnung in teamspace mit Vorschau des fertigen Dokuments neben den Rechnungsdaten.

Noch kein System im Einsatz?

Starten Sie mit unserer kostenlosen Vorlage.

Häufige Fragen

Wie schreibe ich eine Rechnung richtig?
Tragen Sie alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ein: beide Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, deren Zeitpunkt, das Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Die Rechnung kann berichtigt werden. Für die Umsatzsteuer genügt ein Dokument, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht und die fehlenden oder falschen Angaben nachreicht (§ 31 Abs. 5 UStDV). Für Ihren Kunden ist die Korrektur wichtig, weil sein Vorsteuerabzug an einer ordnungsgemäßen Rechnung hängt.
Muss die Rechnung unterschrieben sein?
Nein. Eine Unterschrift gehört nicht zu den Pflichtangaben. Auch ein Firmenstempel ist nicht vorgeschrieben.
Muss der Leistungszeitraum auf der Rechnung stehen?
Ja, der Zeitpunkt der Leistung ist eine Pflichtangabe, auch dann, wenn er dem Rechnungsdatum entspricht. Dann reicht ein Satz wie „Das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum“. Bei laufenden Leistungen genügt der Kalendermonat (§ 31 Abs. 4 UStDV).
Welche Angaben gelten bei einer Rechnung unter 250 Euro?
Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto reichen Name und Anschrift des Rechnungsstellers, das Datum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Die Adresse des Empfängers und eine Rechnungsnummer sind dann nicht vorgeschrieben (§ 33 UStDV).
Bis wann muss ich eine Rechnung ausstellen?
An andere Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung (§ 14 Abs. 2 UStG). Aus eigenem Interesse sollten Sie das deutlich früher tun, denn die Zahlungsfrist beginnt erst dann zu laufen.
Wie lange gilt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen?
Acht Jahre, für ausgestellte wie für erhaltene Rechnungen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b Abs. 1 UStG). Eine Rechnung vom November 2026 heben Sie also bis Ende 2034 auf.

Nächster Schritt

Aus gebuchten Stunden direkt die Rechnung?

Wir zeigen Ihnen, wie in teamspace Rechnung, Tätigkeitsnachweis und E-Rechnung aus denselben Daten entstehen. Ob das zu Ihren Abrechnungen passt, besprechen wir offen.

30 Minuten, kostenlos, mit jemandem aus unserem Team in Darmstadt