Proforma-Rechnung: sieht aus wie eine Rechnung, soll aber keine sein
Beim Warenversand ins Ausland gehört sie zum Alltag. Dienstleister kommen meist nur in Berührung, wenn ein Kunde vorab „mal eine Proforma“ möchte. Oft ist dann ein anderes Dokument besser, und mit der Umsatzsteuer auf einer Proforma können Sie sich richtig Ärger einhandeln.
5 Minuten Lesezeit Stand:
Kurz erklärt
Was ist eine Proforma-Rechnung?
Eine Proforma-Rechnung ist ein Dokument im Aufbau einer Rechnung, das über keine Leistung abrechnet und nicht zur Zahlung auffordert. Gebraucht wird sie vor allem beim Zoll: Haben Waren keinen Handelswert, etwa Muster oder Schenkungen, belegt sie deren tatsächlichen Wert. Ob ein Dokument wirklich keine Rechnung ist, entscheidet aber nicht der Titel, sondern der Inhalt (§ 14 Abs. 1 UStG).
- Zoll
- der häufigste Einsatz, bei Waren ohne Handelswert
- Keine Zahlung
- sie fordert nichts ein, ausgewiesen wird nur ein Wert
- § 14 Abs. 1
- UStG: Wie das Dokument heißt, spielt keine Rolle
Wofür sie gut ist
Wann eine Proforma-Rechnung gebraucht wird
Kostenlose Muster
Die Ware geht ins Ausland, gezahlt wird nichts. Der Zoll will trotzdem den Wert wissen.
Messegut, Leihgeräte
Was nur vorübergehend ausgeführt wird und nicht verkauft werden soll.
Ersatzteile auf Garantie
Kostenlose Lieferungen, die für den Empfänger trotzdem einen Wert haben.
Schenkungen
Ausdrücklich beim Zoll genannt: Auch hier belegt die Proforma den tatsächlichen Wert.
Akkreditiv, Devisen, Importlizenz
Hier dient sie als Angebot, mit dem der Kunde bei seiner Bank oder Behörde etwas beantragt.
Budget beim Kunden
Der Einkauf braucht vorab ein Papier mit Betrag. Das kommt auch bei Dienstleistern vor, und hier passt oft ein Angebot besser.
Was ist was
Proforma, Angebot, Abschlagsrechnung, Rechnung
| Dokument | Wofür | Zahlung? | Vorsteuer für den Kunden? |
|---|---|---|---|
| Proforma-Rechnung | Wertangabe für Zoll oder Vorab-Information | Nein | Nein |
| Angebot | Preis und Leistung vorab, bindend nach Ihren Bedingungen | Nein | Nein |
| Auftragsbestätigung | Hält fest, was vereinbart wurde | Nein | Nein |
| Abschlags- oder Anzahlungsrechnung | Geld vor oder während der Leistung | Ja | Ja, wenn Rechnung und Zahlung vorliegen |
| Rechnung | Abrechnung der Leistung | Ja | Ja, bei ordnungsgemäßer Rechnung |
Wollen Sie wirklich Geld vor der Leistung, ist die Anzahlungsrechnung der richtige Weg, nicht die Proforma. Dafür gelten die Regeln zur Rechnung sinngemäß (§ 14 Abs. 5 UStG), und Ihr Kunde zieht die Vorsteuer, sobald Rechnung und Zahlung vorliegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
§ 14
Abs. 1 UStG: Die Bezeichnung zählt nicht
Die Falle
Der Titel „Proforma“ schützt Sie nicht
Rechnung ist nach dem Gesetz jedes Dokument, mit dem über eine Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie es im Geschäftsverkehr heißt. Schreiben Sie „Proforma“ drüber und dazu Umsatzsteuer, Zahlungsfrist und Bankverbindung, sieht das Papier sehr nach Rechnung aus.
Gefährlich wird das bei der Steuer: Wer in einer Rechnung Steuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet sie (§ 14c Abs. 2 UStG). Das kann auch eine Abrechnung über eine Leistung sein, die nie ausgeführt wird. Lassen Sie deshalb auf einer Proforma die Umsatzsteuer weg und schreiben Sie klar dazu, dass keine Zahlung fällig ist.
Ein Beispiel
Die Weber GmbH schickt Schulungsordner in die Schweiz
Für eine Schulung bei einem Kunden in Zürich gehen 20 Ordner auf den Weg, berechnet wird dafür nichts. Eine gesetzliche Liste für Proforma-Rechnungen haben wir nicht gefunden. Das hier sind die üblichen Angaben, und der Beispielwert ist erfunden.
| Angabe | Im Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Proforma-Rechnung | Deutlich sichtbar, damit niemand sie bucht |
| Absender und Empfänger | Weber GmbH, Kunde in Zürich | Vollständig, wie auf einer Exportrechnung |
| Nummer und Datum | PF-2026-017, 30.11.2026 | Eine eigene Reihe, nicht die der Rechnungen |
| Ware | 20 Schulungsordner, Gewicht und Warentarifnummer | So genau, dass der Zoll einordnen kann, was es ist |
| Wert | 240,00 € | Der tatsächliche Wert. Keine Nullrechnung, darauf weist auch die IHK hin |
| Vermerk | „Keine Zahlung fällig. Wert nur für Zollzwecke.“ | Sagt in einem Satz, wozu das Papier da ist |
Kurz zusammengefasst
So machen Sie es richtig
Gehört drauf
- Das Wort „Proforma“ gut lesbar in der Überschrift
- Der tatsächliche Wert, auch wenn Sie nichts berechnen
- Der Satz, dass keine Zahlung fällig ist
Gehört nicht drauf
- Ausgewiesene Umsatzsteuer
- Zahlungsziel, Skonto oder Mahnhinweis
- Eine Nummer aus Ihrem Rechnungskreis, das verwirrt bei der Prüfung
In teamspace
Vorab ein Papier mit Betrag, ohne Rechnung zu sein
Wo der Kunde vorab einen Beleg braucht, schicken Sie aus teamspace meist ein Angebot. Wird daraus ein Auftrag, übernimmt der die Positionen, und Geld vor der Leistung regelt der Zahlungsplan.
- Angebot zum Auftrag: per Aktion „In Auftrag umwandeln“, Positionen werden übernommen.
- Zahlungsplan: mit Abschlag, Prozent, Position und Endrechnung.
- Warenversand: Auch Lieferscheine lassen sich erstellen und verwalten.
Noch kein System im Einsatz?
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Häufige Fragen
Ist eine Proforma-Rechnung rechtsgültig?
Muss ich eine Proforma-Rechnung bezahlen?
Darf auf einer Proforma-Rechnung Umsatzsteuer stehen?
Kann ich aus einer Proforma-Rechnung Vorsteuer ziehen?
Gibt es Proforma-Rechnungen auch für Dienstleistungen?
Wie lange muss ich eine Proforma-Rechnung aufbewahren?
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