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Angebotsanfrage: Was hineingehört und wie man darauf antwortet

Die meisten Anfragen sind zu dünn: „Was kostet das?“ Daraus lässt sich kein Angebot machen. Hier steht, was eine Anfrage enthalten sollte, wie schnell Sie antworten müssen und wie ein ausgefüllter Text aussieht.

6 Minuten Lesezeit Stand:

Kurz erklärt

Was ist eine Angebotsanfrage?

Eine Angebotsanfrage ist die Bitte eines Interessenten an einen Anbieter, ihm ein Angebot zu einer bestimmten Leistung zu machen. Sie ist formlos und verpflichtet in aller Regel weder den Anfragenden zum Kauf noch den Anbieter zu einem Angebot. Verbindlich wird erst das Angebot des Anbieters, an das er nach § 145 BGB gebunden ist, wenn er das nicht ausgeschlossen hat.

formlos
ein Gesetz schreibt keine Form für die Anfrage vor
§ 145 BGB
bindet den Anbieter an sein Angebot, nicht an die Anfrage
5 Angaben
reichen oft: Anlass, Umfang, Zeitraum, Ansprechpartner, Frist

Für Anfragende

Was in eine gute Anfrage gehört

1

Was genau gebraucht wird

Nicht „Beratung zu Prozessen“, sondern „Aufnahme und Verbesserung des Prozesses Auftragsbearbeitung in der Disposition“.

2

Umfang und Zeitraum

Wie viele Standorte, Personen, Tage? Bis wann soll es fertig sein? Ohne diese Angaben schätzt jeder Anbieter anders, und die Angebote lassen sich nicht vergleichen.

3

Randbedingungen

Vorhandene Systeme, Vorgaben, wichtige Termine, ob vor Ort oder per Videokonferenz.

4

Wie Sie entscheiden

Nach Preis, Erfahrung, Referenz? Wenn Sie das sagen, bekommen Sie die Angebote, die Sie brauchen.

5

Ansprechpartner und Frist

Wer fragt, wer entscheidet, bis wann soll das Angebot da sein?

Muster als Text

So kann eine ausgefüllte Anfrage klingen

Betreff: Anfrage Prozessberatung Auftragsbearbeitung, Weber GmbH

Guten Tag Frau Berger,

wir suchen Unterstützung, um den Ablauf unserer Auftragsbearbeitung am Standort Darmstadt neu aufzustellen. Rund zwölf Beschäftigte sind beteiligt, derzeit läuft vieles über Excel und E-Mail. Gewünscht sind eine Aufnahme des Ist-Zustands, ein Vorschlag für den künftigen Ablauf und die Begleitung der Umstellung über etwa drei Monate. Zwei bis drei Termine vor Ort sind uns wichtig, der Rest darf per Videokonferenz stattfinden.

Bitte schicken Sie uns bis zum 20. November ein Angebot, gern mit Angabe, wie Sie den Aufwand schätzen und was bei Mehraufwand gilt. Für Rückfragen erreichen Sie Herrn Weber unter der 06151 000000.

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Weber, Weber GmbH

Name, Zahlen und Telefonnummer in diesem Beispiel sind erfunden.

Betreff: Anfrage Prozessberatung Auftragsbearbeitung, Weber GmbH

Guten Tag Frau Berger,

wir suchen Unterstützung, um den Ablauf unserer Auftragsbearbeitung am Standort Darmstadt neu aufzustellen. Rund zwölf Beschäftigte sind beteiligt, derzeit läuft vieles über Excel und E-Mail. Gewünscht sind eine Aufnahme des Ist-Zustands, ein Vorschlag für den künftigen Ablauf und die Begleitung der Umstellung über etwa drei Monate. Zwei bis drei Termine vor Ort sind uns wichtig, der Rest darf per Videokonferenz stattfinden.

Bitte schicken Sie uns bis zum 20. November ein Angebot, gern mit Angabe, wie Sie den Aufwand schätzen und was bei Mehraufwand gilt. Für Rückfragen erreichen Sie Herrn Weber unter der 06151 000000.

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Weber, Weber GmbH

Name, Zahlen und Telefonnummer in diesem Beispiel sind erfunden.

Für Anbieter

Antwort: erst klären, dann anbieten

Die Müller Consulting GmbH bekommt solche Anfragen laufend. Ein möglicher Ablauf für eine Antwort, in Arbeitstagen ab Eingang (Beispielwerte, kein Standard):

1
2
3
2
  • Tag 1: Eingang bestätigen. Kurze Mail, wer sich kümmert und bis wann Sie sich melden.
  • Tage 2 bis 3: Rückfragen klären. Telefonat zu Umfang und Erwartung, auch, ob der Auftrag zu Ihnen passt.
  • Tage 4 bis 6: Angebot erstellen. Positionen, Annahmen, Gültigkeit.
  • Tage 7 bis 8: Nachfassen. Kurz nachfragen, ob das Angebot angekommen ist und ob etwas fehlt.

Wer nur Preise nennt und nichts nachfragt, verliert gegen den, der verstanden hat, worum es geht.

Rechtlich

Was ist bindend, und wie lange?

Die Anfrage

Sie ist die Einladung, ein Angebot zu machen. Wer anfragt, kauft damit noch nichts.

  • Sie ist formlos: mündlich, per Mail, über ein Formular
  • Sie kann an mehrere Anbieter gehen, um Preise zu vergleichen
  • Der Anbieter darf ablehnen oder nachfragen

Das Angebot

Wer einem anderen den Abschluss eines Vertrags anträgt, ist daran gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB).

  • Einem Anwesenden oder am Telefon kann das Angebot nur sofort angenommen werden (§ 147 Abs. 1 BGB)
  • Einem Abwesenden kann es bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem der Anbieter unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB)
  • Eine klare Gültigkeit im Angebot (zum Beispiel „bis 30. November“) ist deshalb gut für beide Seiten

In teamspace

Von der Anfrage zum Auftrag

Wer viele Anfragen bekommt, verliert leicht den Überblick, welches Angebot wo steht. In teamspace laufen Anfrage, Angebot und Nachfassen zusammen.

  • Angebot erstellen: Mit Positionen aus dem Artikelkatalog, Alternativ- und Optional-Positionen eingeschlossen.
  • Nachfassen: Offene Angebote lassen sich im CRM verfolgen und per Wiedervorlage nachfassen, damit keines einfach liegen bleibt.
  • Zum Auftrag: Per Aktion „In Auftrag umwandeln“ werden die Positionen übernommen und der Status wechselt auf „Beauftragt“.
Angebot in teamspace mit Positionen und Beträgen.

Noch kein System im Einsatz?

Starten Sie mit unserer kostenlosen Vorlage.

Häufige Fragen

Wie schreibt man eine Angebotsanfrage?
Nennen Sie, was Sie brauchen, in welchem Umfang, bis wann und wen der Anbieter bei Rückfragen erreicht. Der Beispieltext auf dieser Seite zeigt eine ausgefüllte Anfrage, die Sie auf Ihren Fall umschreiben können.
Ist eine Angebotsanfrage verbindlich?
In aller Regel nicht. Sie bittet nur um ein Angebot. Rechtlich bindend ist erst das Angebot des Anbieters, an das er nach § 145 BGB gebunden ist, wenn er die Bindung nicht ausgeschlossen hat.
Muss ich auf eine Angebotsanfrage antworten?
Eine Pflicht zum Angebot gibt es nicht. Geschäftlich lohnt sich aber eine schnelle, höfliche Antwort, auch eine Absage mit kurzer Begründung, weil sich Anfragende das merken.
Wie lange ist ein Angebot gültig?
Das legen Sie im Angebot fest. Fehlt eine Frist, gilt für ein Angebot an einen Abwesenden § 147 Abs. 2 BGB: Es kann so lange angenommen werden, wie der Anbieter unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. Schreiben Sie lieber ein Datum hinein.
Wie viele Angebote sollte man einholen?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Bei kleineren Aufträgen reichen oft zwei, bei größeren drei oder mehr. Wichtig ist, dass alle Anbieter dieselbe Beschreibung bekommen, sonst vergleichen Sie Unterschiedliches.
Was ist der Unterschied zwischen Angebotsanfrage und Ausschreibung?
Die Angebotsanfrage richtet sich formlos an einen oder mehrere Anbieter. Eine Ausschreibung folgt festen Regeln, die je nach Auftraggeber und Auftragswert vorgeschrieben sein können, etwa bei öffentlichen Stellen.

Nächster Schritt

Anfragen beantworten, ohne dass eine untergeht?

Wir zeigen Ihnen, wie Angebote und Wiedervorlagen in teamspace zusammenspielen. Ob das zu Ihrem Vertrieb passt, besprechen wir offen.

30 Minuten, kostenlos, mit jemandem aus unserem Team in Darmstadt