Angebotsanfrage: Was hineingehört und wie man darauf antwortet
Die meisten Anfragen sind zu dünn: „Was kostet das?“ Daraus lässt sich kein Angebot machen. Hier steht, was eine Anfrage enthalten sollte, wie schnell Sie antworten müssen und wie ein ausgefüllter Text aussieht.
6 Minuten Lesezeit Stand:
Kurz erklärt
Was ist eine Angebotsanfrage?
Eine Angebotsanfrage ist die Bitte eines Interessenten an einen Anbieter, ihm ein Angebot zu einer bestimmten Leistung zu machen. Sie ist formlos und verpflichtet in aller Regel weder den Anfragenden zum Kauf noch den Anbieter zu einem Angebot. Verbindlich wird erst das Angebot des Anbieters, an das er nach § 145 BGB gebunden ist, wenn er das nicht ausgeschlossen hat.
- formlos
- ein Gesetz schreibt keine Form für die Anfrage vor
- § 145 BGB
- bindet den Anbieter an sein Angebot, nicht an die Anfrage
- 5 Angaben
- reichen oft: Anlass, Umfang, Zeitraum, Ansprechpartner, Frist
Für Anfragende
Was in eine gute Anfrage gehört
Was genau gebraucht wird
Nicht „Beratung zu Prozessen“, sondern „Aufnahme und Verbesserung des Prozesses Auftragsbearbeitung in der Disposition“.
Umfang und Zeitraum
Wie viele Standorte, Personen, Tage? Bis wann soll es fertig sein? Ohne diese Angaben schätzt jeder Anbieter anders, und die Angebote lassen sich nicht vergleichen.
Randbedingungen
Vorhandene Systeme, Vorgaben, wichtige Termine, ob vor Ort oder per Videokonferenz.
Wie Sie entscheiden
Nach Preis, Erfahrung, Referenz? Wenn Sie das sagen, bekommen Sie die Angebote, die Sie brauchen.
Ansprechpartner und Frist
Wer fragt, wer entscheidet, bis wann soll das Angebot da sein?
Muster als Text
So kann eine ausgefüllte Anfrage klingen
Betreff: Anfrage Prozessberatung Auftragsbearbeitung, Weber GmbH
Guten Tag Frau Berger,
wir suchen Unterstützung, um den Ablauf unserer Auftragsbearbeitung am Standort Darmstadt neu aufzustellen. Rund zwölf Beschäftigte sind beteiligt, derzeit läuft vieles über Excel und E-Mail. Gewünscht sind eine Aufnahme des Ist-Zustands, ein Vorschlag für den künftigen Ablauf und die Begleitung der Umstellung über etwa drei Monate. Zwei bis drei Termine vor Ort sind uns wichtig, der Rest darf per Videokonferenz stattfinden.
Bitte schicken Sie uns bis zum 20. November ein Angebot, gern mit Angabe, wie Sie den Aufwand schätzen und was bei Mehraufwand gilt. Für Rückfragen erreichen Sie Herrn Weber unter der 06151 000000.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Weber, Weber GmbH
Name, Zahlen und Telefonnummer in diesem Beispiel sind erfunden.
Betreff: Anfrage Prozessberatung Auftragsbearbeitung, Weber GmbH
Guten Tag Frau Berger,
wir suchen Unterstützung, um den Ablauf unserer Auftragsbearbeitung am Standort Darmstadt neu aufzustellen. Rund zwölf Beschäftigte sind beteiligt, derzeit läuft vieles über Excel und E-Mail. Gewünscht sind eine Aufnahme des Ist-Zustands, ein Vorschlag für den künftigen Ablauf und die Begleitung der Umstellung über etwa drei Monate. Zwei bis drei Termine vor Ort sind uns wichtig, der Rest darf per Videokonferenz stattfinden.
Bitte schicken Sie uns bis zum 20. November ein Angebot, gern mit Angabe, wie Sie den Aufwand schätzen und was bei Mehraufwand gilt. Für Rückfragen erreichen Sie Herrn Weber unter der 06151 000000.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Weber, Weber GmbH
Name, Zahlen und Telefonnummer in diesem Beispiel sind erfunden.
Für Anbieter
Antwort: erst klären, dann anbieten
Die Müller Consulting GmbH bekommt solche Anfragen laufend. Ein möglicher Ablauf für eine Antwort, in Arbeitstagen ab Eingang (Beispielwerte, kein Standard):
- Tag 1: Eingang bestätigen. Kurze Mail, wer sich kümmert und bis wann Sie sich melden.
- Tage 2 bis 3: Rückfragen klären. Telefonat zu Umfang und Erwartung, auch, ob der Auftrag zu Ihnen passt.
- Tage 4 bis 6: Angebot erstellen. Positionen, Annahmen, Gültigkeit.
- Tage 7 bis 8: Nachfassen. Kurz nachfragen, ob das Angebot angekommen ist und ob etwas fehlt.
Wer nur Preise nennt und nichts nachfragt, verliert gegen den, der verstanden hat, worum es geht.
Rechtlich
Was ist bindend, und wie lange?
Die Anfrage
Sie ist die Einladung, ein Angebot zu machen. Wer anfragt, kauft damit noch nichts.
- Sie ist formlos: mündlich, per Mail, über ein Formular
- Sie kann an mehrere Anbieter gehen, um Preise zu vergleichen
- Der Anbieter darf ablehnen oder nachfragen
Das Angebot
Wer einem anderen den Abschluss eines Vertrags anträgt, ist daran gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB).
- Einem Anwesenden oder am Telefon kann das Angebot nur sofort angenommen werden (§ 147 Abs. 1 BGB)
- Einem Abwesenden kann es bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem der Anbieter unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB)
- Eine klare Gültigkeit im Angebot (zum Beispiel „bis 30. November“) ist deshalb gut für beide Seiten
In teamspace
Von der Anfrage zum Auftrag
Wer viele Anfragen bekommt, verliert leicht den Überblick, welches Angebot wo steht. In teamspace laufen Anfrage, Angebot und Nachfassen zusammen.
- Angebot erstellen: Mit Positionen aus dem Artikelkatalog, Alternativ- und Optional-Positionen eingeschlossen.
- Nachfassen: Offene Angebote lassen sich im CRM verfolgen und per Wiedervorlage nachfassen, damit keines einfach liegen bleibt.
- Zum Auftrag: Per Aktion „In Auftrag umwandeln“ werden die Positionen übernommen und der Status wechselt auf „Beauftragt“.
Noch kein System im Einsatz?
Starten Sie mit unserer kostenlosen Vorlage.
Häufige Fragen
Wie schreibt man eine Angebotsanfrage?
Ist eine Angebotsanfrage verbindlich?
Muss ich auf eine Angebotsanfrage antworten?
Wie lange ist ein Angebot gültig?
Wie viele Angebote sollte man einholen?
Was ist der Unterschied zwischen Angebotsanfrage und Ausschreibung?
Passt dazu
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Anfragen beantworten, ohne dass eine untergeht?
Wir zeigen Ihnen, wie Angebote und Wiedervorlagen in teamspace zusammenspielen. Ob das zu Ihrem Vertrieb passt, besprechen wir offen.
30 Minuten, kostenlos, mit jemandem aus unserem Team in Darmstadt
