Was im Abnahmeprotokoll steht
Im Abnahmeprotokoll steht, welche Leistungen auf welcher Grundlage geprüft wurden, welche Mängel aufgefallen sind, wie sie eingestuft werden und wie die Abnahme ausgeht: abgenommen, abgenommen mit Vorbehalt oder verweigert. Eine bestimmte Form schreibt das BGB nicht vor. Ein unterschriebenes Protokoll ist trotzdem der sicherste Nachweis, wann und mit welchem Ergebnis abgenommen wurde.