Zuschläge: Was Pflicht ist und was nur steuerfrei
„Sonntags gibt es gesetzlich 50 Prozent“, das hört man oft, und es stimmt so nicht. Die 50 Prozent stehen im Einkommensteuergesetz, und das sagt nur, was steuerfrei bleibt, falls ein Zuschlag gezahlt wird. Ob überhaupt einer fällig ist, entscheidet sich anderswo.
7 Minuten Lesezeit Stand:
Kurz erklärt
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschlag?
Der Sonntagszuschlag ist ein Aufschlag auf den Lohn für Arbeit am Sonntag, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Er ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Gesetzlich vorgesehen ist ein Ausgleich nur für Nachtarbeitnehmer (§ 6 Abs. 5 ArbZG), und § 3b EStG regelt allein, bis zu welcher Höhe gezahlte Zuschläge steuerfrei bleiben.
- 50 %
- am Sonntag höchstens steuerfrei, § 3b EStG
- 25 %
- nachts höchstens steuerfrei, 20 bis 6 Uhr
- 0 %
- am Samstag: kein Satz in § 3b EStG
Die Unterscheidung
Muss gezahlt werden? Und was bleibt steuerfrei?
Das sind zwei getrennte Fragen. Die linke Spalte kommt aus dem Arbeitsrecht, die rechte aus dem Steuerrecht.
| Wann | Gesetzliche Pflicht zum Ausgleich? | Steuerfrei bis, vom Grundlohn |
|---|---|---|
| Nacht | Nur für Nachtarbeitnehmer: freie Tage oder Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG) | 25 %, von 0 bis 4 Uhr 40 %, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat |
| Samstag | Nein, der Samstag ist ein normaler Werktag | Kein eigener Satz |
| Sonntag | Kein Zuschlag, aber ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG) | 50 % |
| Feiertag | Kein Zuschlag, aber ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt | 125 % |
| 31. Dezember ab 14 Uhr | Nein, ist kein gesetzlicher Feiertag | 125 % |
| 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 25. und 26. Dezember und 1. Mai wie Feiertag, der 24. Dezember ist keiner | 150 % |
Ein Anspruch kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben, manchmal auch aus betrieblicher Übung oder Gleichbehandlung. Fällt Arbeit wegen eines Feiertags aus, wird der normale Lohn weitergezahlt (§ 2 EntgFG), das ist aber kein Zuschlag.
Steuer
Die steuerfreien Höchstsätze im Vergleich
Steuerfrei ist nur, was für tatsächlich geleistete Arbeit neben dem Grundlohn gezahlt wird (§ 3b Abs. 1 EStG). Höher darf der Zuschlag sein, der Rest ist dann normal zu versteuern.
Nacht
Nacht, 0 bis 4 Uhr
Sonntag
Feiertag, Silvester ab 14 Uhr
Weihnachten, 1. Mai
Der Grundlohn wird höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt (§ 3b Abs. 2 EStG). In der Sozialversicherung bleiben die Zuschläge nur frei, soweit sie auf höchstens 25 Euro je Stunde berechnet werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).
25 %
gelten regelmäßig als angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 %
Nachtzuschlag
Das Gesetz sagt nur „angemessen“
Eine Zahl steht nicht in § 6 Abs. 5 ArbZG. Die 25 und 30 Prozent stammen vom Bundesarbeitsgericht (10 AZR 423/14), statt Geld gehen auch bezahlte freie Tage. Den Anspruch haben aber nur Nachtarbeitnehmer: Wer normalerweise in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet.
Vorsicht bei den Zeiten: Arbeitsrechtlich beginnt die Nacht um 23 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG), steuerlich schon um 20 Uhr (§ 3b Abs. 2 EStG).
Aus der Praxis
Acht Stunden Sonntagseinsatz, durchgerechnet
Ein Techniker der Bauer KG verdient 30 Euro Grundlohn pro Stunde. Sein Vertrag sieht 60 Prozent Sonntagszuschlag vor. An einem Sonntag behebt er acht Stunden lang eine Störung an den Servern eines Kunden, und dafür gibt es unter der Woche einen Ersatzruhetag.
Steuerfrei bleiben 50 Prozent vom Grundlohn, also 15 Euro je Stunde. In der Sozialversicherung wird nur mit 25 Euro Grundlohn gerechnet, das ergibt 12,50 Euro. Die Abrechnung selbst macht das Lohnbüro oder die Steuerberatung.
| Posten | Je Stunde | Für 8 Stunden |
|---|---|---|
| Grundlohn | 30,00 € | 240,00 € |
| Zuschlag 60 % | 18,00 € | 144,00 € |
| davon steuerfrei (50 % von 30 €) | 15,00 € | 120,00 € |
| davon steuerpflichtig | 3,00 € | 24,00 € |
| davon beitragsfrei (50 % von 25 €) | 12,50 € | 100,00 € |
| davon beitragspflichtig | 5,50 € | 44,00 € |
Wenn es zusammenfällt
Drei Fälle, in denen es komplizierter wird
Nachtarbeit am Sonntag
Die steuerfreien Sätze werden zusammengerechnet, zum Beispiel 25 und 50 Prozent, auch wenn nur ein Zuschlag gezahlt wird (R 3b Abs. 3 LStR).
Feiertag fällt auf Sonntag
Dann bleibt der Zuschlag nur bis zur Höhe des Feiertagssatzes steuerfrei, die 50 Prozent kommen nicht obendrauf (R 3b Abs. 4 LStR).
Die Schicht geht in den Montag
Beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr, zählt die Zeit bis 4 Uhr am Folgetag noch als Sonntagsarbeit (§ 3b Abs. 3 EStG). Überstundenzuschläge nennt § 3b dagegen nicht.
Für beide Seiten
Worauf Sie achten sollten
Wenn Sie Beschäftigte sind
- Erst nachsehen: Ihr Anspruch steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Steht dort nichts, gibt es für Sonntag und Samstag in der Regel auch nichts.
- Krank oder im Urlaub: Ob der Zuschlag weiterläuft, hängt von Lohn und Regelung ab. Steuerfrei ist er in der Regel nicht, das Gesetz verlangt tatsächlich geleistete Arbeit.
- Als Nachtarbeitnehmer haben Sie zusätzlich ein Recht auf arbeitsmedizinische Untersuchungen und unter bestimmten Bedingungen auf einen Tagesarbeitsplatz (§ 6 ArbZG).
Wenn Sie Arbeitgeber sind
- Sonntagsarbeit zuerst prüfen: Der Zuschlag ändert nichts daran, dass sie zulässig sein muss (§§ 9, 10 ArbZG).
- Einzeln belegen: Für die Steuerfreiheit zählt, dass die Arbeit zu diesen Zeiten tatsächlich geleistet wurde. Halten Sie die Stunden also genau fest.
- Betriebsrat: Bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung bestimmt er mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
In teamspace
Damit das Lohnbüro nicht nachfragen muss
Die Lohnabrechnung selbst macht teamspace nicht, sie bleibt bei Ihrem Lohnbüro oder Steuerberater. In teamspace erfassen Sie aber die Grundlage: Nacht-, Wochenend- und Feiertags-Zuschläge werden als Prozentsatz je Zeitblock über die Anwesenheitszeit erfasst.
- Anwesenheitskategorien: Mitarbeitende melden sich per Klick an und ab, der Arbeitsort wird über Kategorien festgehalten.
- Nachvollziehbar: Beginn, Ende und Korrekturen stehen mit Bearbeiter und Zeitstempel fest.
- Weitergeben: Mitarbeiter- und Arbeitszeitdaten lassen sich exportieren, mehr unter vorbereitende Lohnbuchhaltung.
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Häufige Fragen
Ab wann gibt es Nachtzuschlag?
Werden Zuschläge auch bei Krankheit gezahlt?
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