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Das Arbeitszeitgesetz, ohne Juristendeutsch

Acht Stunden, zehn Stunden, 48 Stunden: Die Zahlen kennt jeder, durcheinander gehen sie trotzdem. Hier steht, was das Gesetz wirklich vorgibt, für wen es nicht gilt und was passiert, wenn sich ein Betrieb nicht daran hält.

7 Minuten Lesezeit Stand:

Kurz erklärt

Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie lange Beschäftigte in Deutschland arbeiten dürfen und welche Pausen und Ruhezeiten ihnen zustehen. An Werktagen sind acht Stunden die Regel, bis zu zehn sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei.

8 Std
am Werktag als Regel, § 3 ArbZG
10 Std
am Werktag höchstens, mit Ausgleich
30.000 €
Bußgeld bis zu dieser Höhe, § 22 ArbZG

Auf einen Blick

Die Grenzen, die im Alltag zählen

ThemaWas giltWo es steht
Arbeitszeit am Werktag8 Stunden, bis zu 10 Stunden mit Ausgleich§ 3
AusgleichIm Schnitt 8 Stunden je Werktag, innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen§ 3
Pausen30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 bei mehr als 9§ 4
Ruhezeit11 Stunden am Stück nach Feierabend§ 5
Nachtzeit23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr§ 2 Abs. 3
Sonn- und FeiertageGrundsätzlich keine Beschäftigung, von 0 bis 24 Uhr§ 9
Freie SonntageMindestens 15 im Jahr, auch wenn sonntags gearbeitet werden darf§ 11 Abs. 1
AufzeichnungAlles über 8 Stunden am Werktag, Nachweise mindestens 2 Jahre aufheben§ 16 Abs. 2

48 Std

im Schnitt pro Woche: 6 Werktage mal 8 Stunden

Die Woche

Eine Wochengrenze steht so gar nicht drin

Das Gesetz rechnet mit Werktagen, und dazu gehört auch der Samstag. Daraus ergeben sich rechnerisch 48 Stunden im Schnitt. Die 40-Stunden-Woche kommt aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, nicht von hier. Eine einzelne Woche darf auch darüber liegen, sechs Tage mit je zehn Stunden wären 60, solange der Ausgleich am Ende stimmt.

Aus der Praxis

Acht Wochen Endspurt, sauber durchgerechnet

Die Weber GmbH hat vor einem großen Kundentermin viel zu tun. Acht Wochen lang arbeitet das Team montags bis freitags je zehn Stunden. Danach geht es zurück auf die üblichen 40 Stunden.

Das passt: Erlaubt wären in 24 Wochen 1.152 Stunden, geleistet sind 1.040. Ein Tag mit elf Stunden bleibt trotzdem verboten, der Ausgleich hebt die Zehn-Stunden-Grenze nicht auf. Und wie die Mehrarbeit bezahlt wird, regelt dieses Gesetz gar nicht.

ZeitraumWochenStunden je WocheStunden gesamt
Endspurt850400
Normalbetrieb1640640
Zusammen24im Schnitt 43,31.040

Sonderfälle

Nacht, Sonntag und der echte Notfall

Nachtarbeit

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Für Nachtarbeitnehmer gilt ein kürzerer Ausgleich von einem Kalendermonat oder vier Wochen. Sie dürfen sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen lassen und haben Anspruch auf freie Tage oder einen Zuschlag (§ 6 ArbZG).

Sonntag und Feiertag

§ 10 nennt 16 Ausnahmen, darunter Krankenhäuser, Gaststätten und die Betreuung von Datennetzen und Rechnersystemen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Dafür gibt es einen Ersatzruhetag: nach einem Sonntag innerhalb von zwei Wochen, nach einem Feiertag innerhalb von acht (§ 11 Abs. 3).

Notfälle

Bei Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die niemand beeinflussen kann, darf vorübergehend abgewichen werden (§ 14). Ein schlecht geplantes Projekt dürfte kaum darunterfallen. Auch dann gelten im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche.

Geltungsbereich

Für wen es gilt, und für wen nicht

WerGilt es?Warum
Angestellte, Arbeiter, AuszubildendeJa§ 2 Abs. 2, unter 18 Jahren aber siehe unten
Teilzeit und MinijobJaKeine Ausnahme vorgesehen. Mehrere Jobs werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1)
HomeofficeJaDas Gesetz macht beim Arbeitsort keinen Unterschied
Leitende Angestellte, ChefärzteNein§ 18. Gemeint ist § 5 Abs. 3 BetrVG, ein Titel auf der Visitenkarte reicht nicht
Unter 18 JahrenNeinDafür gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2)
Selbstständige, in der Regel auch GmbH-GeschäftsführerNeinKeine Arbeitnehmer im Sinne von § 2 Abs. 2

Ausgenommen sind außerdem unter anderem Leiter öffentlicher Dienststellen und der liturgische Bereich der Kirchen (§ 18 Abs. 1).

Für beide Seiten

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Beschäftigte sind

  • Überstunden: Das Gesetz zieht nur die Grenze. Ob Sie überhaupt Mehrarbeit leisten müssen, steht in Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
  • Zweitjob: Die Stunden bei beiden Arbeitgebern zählen zusammen.
  • Wenn nichts hilft: Überwacht wird das Gesetz von den Aufsichtsbehörden der Länder (§ 17). Meist lohnt zuerst das Gespräch mit Führungskraft oder Betriebsrat.

Wenn Sie Arbeitgeber sind

  • Aushang: Das Gesetz muss für alle zugänglich sein, per Aushang, Auslage oder über die im Betrieb übliche Technik (§ 16 Abs. 1). Fehlt das, drohen bis zu 5.000 Euro.
  • Bußgeld: Bei Verstößen gegen Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit, Sonntagsruhe oder Aufzeichnungspflicht bis zu 30.000 Euro (§ 22).
  • Straftat: Wer vorsätzlich die Gesundheit gefährdet oder beharrlich wiederholt verstößt, riskiert bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 23).
  • Erfassen: Wie weit die Pflicht reicht, steht unter Zeiterfassungspflicht.

In teamspace

Ob die Grenzen eingehalten werden, zeigen die Zahlen

Ob ein Betrieb das Gesetz einhält, hängt davon ab, wie er arbeitet, nicht von einer Software. In teamspace sehen Sie aber, was tatsächlich gearbeitet wurde: Mitarbeitende melden sich per Klick an und ab, auch zu Pausen.

  • Nachvollziehbar: Beginn, Ende, Pausen und Korrekturen stehen mit Bearbeiter und Zeitstempel fest.
  • Überblick: Die letzte Woche mit Soll und Ist und den Check-in- und Check-out-Zeiten, dazu ein Excel-Bericht.
  • Ampel: Ein Ampelsystem zeigt den Stand von Arbeitszeit- und Überstundenkonto.
Zeiterfassung in teamspace: Tagesansicht mit gebuchten Zeiten je Projekt und Stunden je Wochentag.

Noch kein System im Einsatz?

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Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf man laut Arbeitszeitgesetz pro Woche arbeiten?
Im Schnitt 48 Stunden, verteilt auf sechs Werktage. In einzelnen Wochen darf es mehr sein, wenn ein Werktag zehn Stunden nicht überschreitet und der Schnitt von acht Stunden innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder erreicht wird.
Darf man 12 Stunden am Tag arbeiten?
Grundsätzlich nein, die Grenze liegt bei zehn Stunden. Ausnahmen gibt es über einen Tarifvertrag bei regelmäßigem Bereitschaftsdienst (§ 7), in Notfällen (§ 14) oder mit Bewilligung der Behörde (§ 15). Eine Absprache im Team oder im Arbeitsvertrag reicht nicht.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Minijobber?
Ja. Das Gesetz spricht von Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden und macht beim Umfang keine Ausnahme. Wer neben dem Minijob eine Hauptstelle hat, muss beide Zeiten zusammenrechnen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro, beim fehlenden Aushang bis zu 5.000 Euro (§ 22). In schweren Fällen, also bei Vorsatz mit Gefahr für die Gesundheit oder beharrlicher Wiederholung, ist es eine Straftat (§ 23). Bestraft wird der Arbeitgeber, nicht die Beschäftigten.
Muss das Arbeitszeitgesetz im Betrieb aushängen?
Es muss zugänglich sein. Ein Aushang ist eine Möglichkeit, Auslegen oder die Bereitstellung über die im Betrieb übliche Technik gehen auch (§ 16 Abs. 1).
Wird das Arbeitszeitgesetz geändert?
Über eine Reform wird diskutiert, unter anderem über eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstgrenze. Beschlossen ist das zum Stand dieser Seite nicht, im Gesetz steht weiter die Grenze aus § 3. Bevor Sie etwas umstellen, schauen Sie also in den aktuellen Text.

Nächster Schritt

Arbeitszeiten, die Sie auf einen Blick überprüfen können?

Wir zeigen Ihnen, wie Check-in, Pausen und Zeitkonten in teamspace zusammenspielen. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, besprechen wir offen.

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