Digitale Zeiterfassungspflicht für viele Branchen

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil

Kern der Reform ist die Anhebung der Minijobgrenze von bisher 450 Euro auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022. Grundlage dafür ist der neue Mindestlohn. Zum 1. Juli 2022 steigt er auf von 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Damit das Lohn/Zeit-Verhältnis für Minijobber gleich bleibt, wird die Geringfügigkeitsgrenze auf das neue Niveau angehoben.

 

Mit der Neuregelung einher geht allerdings auch eine verschärfte Dokumentationspflicht, denn Arbeitsminister Heil plant eine verpflichtende Zeiterfassung für viele Unternehmen.

 

Davon betroffen sind alle Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind. Konkret geht es um:

Die neuen Regelungen für die Arbeitszeiterfassung sollen auch in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) übernommen werden. Die Zeiterfassungsplicht betrifft dann nicht nur Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten, sondern auch Unternehmen, die Arbeitnehmer entleihen (nach AÜG) oder entsenden (nach AentG).

Pflicht zur digitalen Zeiterfassung

Nach den Plänen des neuen Mindestlohngesetzes (MiLoG) sollen Betriebe künftig die gesamte tägliche Arbeitszeit erfassen. Arbeitgeber seien ab Oktober „verpflichtet, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“.

 

Ziel der verpflichtenden digitalen Zeiterfassung ist, Manipulationen beim Mindestlohn zu verhindern. Außerdem kann damit das vom EuGH im Jahr 2019 gesprochene Urteil zur generellen Zeiterfassungspflicht erstmals in einigen Branchen umgesetzt werden.

 

Aktuell sind Betriebe lediglich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten innerhalb von sieben Tagen zu dokumentieren. Bislang ist das auch in Papierform möglich. Der neue Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) schließt eine Papiererfassung aus. Stattdessen soll das System Zeiten

aufzeichnen. Betriebe müssen Zeiten permanent und digital dokumentieren, um sie bei Kontrollen nachweisen zu können.

Bereitstellungspflicht und Bußgelder

Die Reform soll durch eine Erweiterung der Gewerbeordnung (GewO) ergänzt werden. Sie soll Arbeitgeber dazu verpflichten, erfasste Arbeitszeiten jeweils am Ende des Abrechnungszeitraums elektronisch bereitzustellen.

 

Außerdem wird ein neuer Tatbestand eingeführt, der bei einem Verstoß gegen die elektronische Aufzeichnungspflicht greift. Eine fehlende oder unzureichende Arbeitszeiterfassung wird dann als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Reaktionen auf die Gesetzesreform

Viele Branchenverbände reagieren kritisch auf den Vorstoß des Bundesarbeitsministers. Man sehe sich vor „juristisch und technisch nicht lösbare Probleme“ gestellt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft verweist auf die dezentrale Arbeit ihrer rund 3,4 Millionen Beschäftigten. Um die Zeiterfassungsflicht flächendeckend umzusetzen, müssten für fast alle Arbeitnehmer mobile Zeiterfassungsgeräte beschafft werden.

 

Auch den Gebäudereinigern ist die Frist dafür zu kurz. Die Rede ist von mindestens 700.000 Geräten, die neu beschafft werden müssten. Private Mobiltelefone kämen aus Datenschutzgründen für die Aufzeichnung nicht infrage. Zudem sei eine hundertprozentig korrekte Erfassung in der Praxis nicht möglich und Bußgelder dadurch wahrscheinlich. Schon eine geringfügige Überschreitung der erlaubten Maximalarbeitszeit führe ungewollt dazu, dass Minijobs sozialversicherungspflichtig werden.

 

Die FDP zeigt sich überrascht von Heils Plänen. Die Ampelkoalition habe sich darauf geeinigt, geltendes Recht effektiver durchzusetzen, statt neue Auflagen zu schaffen. Zustimmung erhält sie von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, für die der Gesetzesentwurf mehr Bürokratie schaffe als er abbaue.

Zukunftsaussichten

Inwiefern die Kritik Eingang in die Reform findet, ist noch unklar. Auch die FDP bezieht bislang noch keine Stellung dazu, ob sie ihre Zustimmung von der vorgesehenen Zeiterfassungspflicht abhängig macht. Absehbar ist jedoch, dass eine flächendeckende Zeiterfassung kommen wird. Das Grundsatzurteil dazu fällte der EuGH bereits 2019, lediglich die Überführung in nationales Recht steht bislang aus. Der Vorstoß von Arbeitsminister Heil ist insofern der erste, wenn auch vielleicht nicht finale Ansatz, das Urteil in Deutschland auf solide rechtliche Füße zu stellen.

Zeiterfassung mit teamspace

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Die Software erfüllt alle Anforderungen, die das BMAS und der EuGH an ein System zur Zeiterfassung stellen.

 

Neben der reinen Erfassung von Anwesenheitszeiten lassen sich diese mit teamspace auch auf Projekte verbuchen und beim Kunden abrechnen.

So erfüllen Unternehmen nicht nur ihre Pflicht, Arbeitszeiten zu dokumentieren, sondern profitieren auch von einer schnelleren und einfacheren Projektabrechnung.