Objektiv
- Erfasst werden die tatsächlichen Zeiten, nicht eine Schätzung am Monatsende.
- Beginn, Ende und Dauer entstehen beim Stempeln, nicht aus dem Gedächtnis.
- Pausen rechnet das System nach den hinterlegten Regeln ein.
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 muss jeder Arbeitgeber in Deutschland Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen. Ein geplantes Gesetz schreibt zusätzlich die elektronische Form fest. Wir ordnen ein, was gilt, was kommt und wen es trifft.
Rechtsstand
Viele Betriebe warten auf ein Gesetz. Dabei gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung längst, festgestellt vom höchsten deutschen Arbeitsgericht.
Mitgliedstaaten müssen Erfassung verlangen
Der Europäische Gerichtshof verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit.
Die Pflicht gilt für jeden Arbeitgeber
Aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, europarechtskonform ausgelegt, müssen deutsche Arbeitgeber Arbeitszeit schon heute erfassen.
Beginn, Ende und Dauer erfassen
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind für die gesamte Belegschaft festzuhalten.
Elektronisch, so der Plan
Ein geplantes Gesetz macht die elektronische Erfassung verpflichtend, mit nach Betriebsgröße gestaffelten Übergangsfristen.
Die Pflicht kommt nicht erst, sie ist da. Was sich 2026 ändert, ist die Form, nicht die Pflicht.
Was gilt
Eine Zeiterfassungspflicht ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeit seiner Beschäftigten festzuhalten: wann sie beginnt, wann sie endet und wie lange sie dauert.
Diese Pflicht gilt in Deutschland nicht erst mit einem neuen Gesetz. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden (Aktenzeichen 1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber schon heute ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einführen müssen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, ausgelegt im Sinne des EuGH-Urteils C-555/19 aus dem Jahr 2019.
Festzuhalten sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, für die gesamte Belegschaft. Wie ein Betrieb das umsetzt, schreibt das Gericht nicht vor. Wichtig ist, dass die Aufzeichnung objektiv und verlässlich entsteht. Eine Excel-Zelle, die sich spurlos überschreiben lässt, genügt dem nicht.
Anforderungen
Der Europäische Gerichtshof nennt drei Eigenschaften, die ein System zur Arbeitszeiterfassung tragen muss.
„Die Zeiterfassung ist wesentlich einfacher und komfortabler als in Excel."
Branchen
Unabhängig von der allgemeinen Erfassungspflicht müssen einige Branchen seit Jahren strenger dokumentieren. Das Mindestlohngesetz verlangt in § 17 für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweige, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss binnen sieben Tagen vorliegen und zwei Jahre aufbewahrt werden.
Dazu zählen unter anderem:
Dieselbe Pflicht greift bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs) und bei Unternehmen, die Arbeitskräfte entleihen oder entsenden. Wer hier keine sauberen Aufzeichnungen führt, riskiert nach § 21 Mindestlohngesetz ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro.
In Zahlen
Was die Zeiterfassungspflicht konkret bedeutet, lässt sich an wenigen Zahlen ablesen, vom Grundsatzurteil bis zum Bußgeldrahmen.
EuGH-Urteil
Grundsatzentscheidung zur Arbeitszeiterfassung (C-555/19)
gilt für alle
BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 vom 13. September
Bußgeld bis
nach § 21 MiLoG in den Pflicht-Branchen
Frist zur Aufzeichnung
in den Branchen nach § 17 Mindestlohngesetz
In der Praxis
Die größte Sorge in der Debatte um die Pflicht ist nicht das Ob, sondern das Wie. Verbände aus dem Baugewerbe und der Gebäudereinigung verweisen auf ihre verteilte Arbeit: Beschäftigte sind über Baustellen und Objekte verstreut, ein fester Terminal am Eingang hilft ihnen wenig.
Genau hier setzt eine cloudbasierte Zeiterfassung an. Erfasst wird auf dem Weg, der zum Arbeitsplatz passt: im Browser am Schreibtisch, über die installierbare Web-App unterwegs oder an einem Tablet, das am Eingang als Stempel-Terminal dient. Der Arbeitsort wird über Kategorien festgehalten, etwa Büro, Home-Office oder externe Arbeit.
Auch der Datenschutz lässt sich wahren. Statt private Mobiltelefone zu verlangen, läuft die Erfassung über die Firmen-Anwendung. Und wer mit Vertrauensarbeitszeit arbeitet, behält die Flexibilität: Erfasst wird die geleistete Zeit, nicht ein starrer Stundenplan.
Erstgespräch
Unsicher, ob Ihre aktuelle Lösung den Anforderungen genügt? In 15 bis 30 Minuten schauen wir gemeinsam auf Ihren Erfassungsweg und sagen Ihnen, wo Sie stehen.
Mit teamspace
Jede Buchung wird mit Bearbeiter und Zeitstempel festgehalten.
Browser, installierbare Web-App oder Tablet als Stempel-Terminal.
Korrekturen bleiben sichtbar, die Festschreibung sperrt geprüfte Zeiten.
Weitere Anwendungsfälle
Ist die Arbeitszeit einmal sauber erfasst, entstehen daraus Nachweise, Abrechnungen und Auswertungen, im selben System.
Stunden auf Projekt, Phase und Aufgabe, abrechenbar oder intern unterschieden.
Mehr erfahrenStundennachweis pro Mandant als PDF auf Knopfdruck.
Mehr erfahrenGebuchte Zeiten stellen sich zur Freigabe zusammen und werden gesperrt.
Mehr erfahrenSoll-Ist live, Zuschläge nach Tarif, Auszahlung oder Freizeitausgleich.
Mehr erfahrenAbwesenheiten beantragen, genehmigen und im Zeitkonto verrechnen.
Mehr erfahrenKommen und Gehen am Terminal, in der App oder im Browser stempeln.
Mehr erfahrenTeil der Zeiterfassung online
Anwesenheits- und Projektzeiten, Stundenzettel, Tätigkeitsnachweise und Abwesenheiten laufen im selben System. Eine Erfassung speist Stundenkonto, Projekt-Auswertung und Lohnvorbereitung zugleich. Wie das ganze Modul zusammenhängt, zeigt die Übersichtsseite.
Zur Zeiterfassung onlineAusblick
Das geplante Gesetz zur Reform des Arbeitszeitgesetzes wird die elektronische Erfassung verbindlich machen. Nach dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung elektronisch festhalten. Für kleine Betriebe sind Ausnahmen und nach Betriebsgröße gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen.
Ein festes Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht. Klar ist die Richtung. Wer Arbeitszeit heute schon digital und nachvollziehbar erfasst, muss zum Stichtag nichts umstellen. Eine Tabelle, die jemand am Monatsende zusammenrechnet, erfüllt weder die heutige noch die kommende Anforderung.
Der pragmatische Weg führt über drei Schritte: die tägliche Erfassung auf ein System umstellen, das Beginn, Ende und Dauer automatisch festhält; Korrekturen mit Bearbeiter und Zeitstempel dokumentieren; und freigegebene Zeiten festschreiben, damit der Nachweis sich nicht mehr ändern lässt.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum Stand Juni 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Den genauen Umfang Ihrer Pflichten klärt im Zweifel eine arbeitsrechtliche Beratung.
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Aus der erfassten Arbeitszeit entstehen Projektkennzahlen, Rechnungen und Lohndaten, ohne dass jemand etwas abtippt.
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Stunden, Überstunden und Abwesenheiten laufen vorbereitet ins Lohnbüro, ohne Doppelpflege.
Wir schauen auf Ihren heutigen Erfassungsweg, Ihre Branche und Ihre Schnittstellen zu Lohn und Rechnung. Danach wissen Sie, was die Pflicht für Ihren Betrieb bedeutet und wie ein digitaler Weg aussieht.