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Wie viel Pause steht mir zu?

Mehr als sechs Stunden Arbeit bedeuten 30 Minuten Pause, mehr als neun Stunden 45 Minuten. Im Alltag tauchen dann die eigentlichen Fragen auf: Darf ich durcharbeiten und früher gehen? Zählt die Raucherpause? Und wer haftet, wenn die Pause ausfällt?

6 Minuten Lesezeit Stand:

Kurz erklärt

Wie viel Pause ist gesetzlich vorgeschrieben?

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz müssen Beschäftigte bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause arbeiten.

0 Min
bei bis zu 6 Stunden Arbeit
30 Min
bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden
45 Min
bei mehr als 9 Stunden

Selbst ausrechnen

Wie viel Pause, und wann ist Feierabend?

Tragen Sie Ihre Arbeitszeit ohne Pause ein. Der Rechner zeigt die gesetzliche Mindestpause und den frühesten Feierabend.

Ergebnis

 

Die Staffel

Ihr Arbeitstag mit Pause, von 6 bis 10 Stunden

Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne Pausen (§ 2 ArbZG), nicht die Zeit im Büro. Die Beispiele beginnen um 8 Uhr.

6 Stunden, bis 14:00

6 Stunden Arbeit

8 Stunden, bis 16:30

8 Stunden Arbeit
30

9 Stunden, bis 17:30

9 Stunden Arbeit
30

9,5 Stunden, bis 18:15

9,5 Stunden Arbeit
45

10 Stunden, bis 18:45

10 Stunden Arbeit
45

Orange: Mindestpause in Minuten. Sie darf auch zwischendurch liegen und aufgeteilt werden. Mehr als zehn Stunden am Tag sind grundsätzlich nicht erlaubt (§ 3 ArbZG).

Was als Pause zählt

Vier Regeln, die oft übersehen werden

Mindestens 15 Minuten am Stück

15 Minuten vormittags und 15 nachmittags sind erlaubt. Die fünf Minuten am Kaffeeautomaten zählen nicht als Pause im Sinne des Gesetzes.

Im Voraus feststehend

Die Pause muss nicht auf die Minute geplant sein, aber der Rahmen sollte vorher klar sein. Wer mittags spontan ans Telefon muss, hatte keine Pause und holt sie nach.

Mitten im Arbeitstag

Die Pause muss die Arbeit unterbrechen. Eine Pause ganz am Anfang oder Ende des Tages zählt nicht, und länger als sechs Stunden am Stück darf niemand arbeiten.

Keine Arbeit während der Pause

Wer in der Pause erreichbar sein oder ans Telefon gehen soll, macht in der Regel keine echte Pause. Sie darf den Arbeitsplatz normalerweise auch verlassen.

Für beide Seiten

Dieselbe Regel, unterschiedliche Fragen

Wenn Sie Beschäftigte sind

  • Verzichten geht nicht. Auch wenn Sie lieber um 16 Uhr gehen möchten: Die Pause lässt sich nicht einfach abwählen, die Regel schützt auch vor Druck aus dem Team.
  • Teilzeit und Minijob: Es gelten dieselben Grenzen. Wer vier Stunden arbeitet, braucht keine gesetzliche Pause.
  • Pause fällt regelmäßig aus? Sprechen Sie das an und notieren Sie, wann es passiert ist. Das hilft spätestens, wenn es um Überstunden geht.

Wenn Sie Arbeitgeber sind

  • Sie sind verantwortlich. Wer Pausen nicht, zu kurz oder zu spät gewährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld reicht bis 30.000 Euro (§ 22 ArbZG).
  • Lage der Pausen: Sie dürfen sie festlegen. Ein Betriebsrat bestimmt bei Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
  • Erfassen: Das Bundesarbeitsgericht sieht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (1 ABR 22/21). Zeiten über acht Stunden am Tag müssen ohnehin aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 16 ArbZG).

Sonderfälle

Für wen andere Regeln gelten

Unter 18 Jahren gilt statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz, auch für Auszubildende in diesem Alter.

WerArbeitszeitMindestpauseAm Stück höchstens
Erwachsenemehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten6 Stunden
Erwachsenemehr als 9 Stunden45 Minuten6 Stunden
Jugendlichemehr als 4,5 bis 6 Stunden30 Minuten4,5 Stunden
Jugendlichemehr als 6 Stunden60 Minuten4,5 Stunden

Nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Der Titel auf der Visitenkarte reicht dafür nicht. In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann ein Tarifvertrag Kurzpausen zulassen (§ 7 ArbZG).

In teamspace

Pausen erfassen, ohne dass jemand daran denken muss

In teamspace melden sich Mitarbeitende per Klick an und ab, auch zu Pausen. Das unterstützt eine Zeiterfassung im Sinne des BAG-Beschlusses 1 ABR 22/21.

  • Pausenregeln: Hinterlegte Pausen rechnet das System je nach Anwesenheitsdauer selbst ein.
  • Nachvollziehbar: Beginn, Ende, Pausen und Korrekturen stehen mit Bearbeiter und Zeitstempel fest.
  • Überblick: Die Wochenansicht zeigt Soll und Ist, dazu gibt es die Arbeitszeitanalyse als Bericht.
Zeiterfassung in teamspace: Tagesansicht mit gebuchten Zeiten je Projekt und Stunden je Wochentag.

Noch kein System im Einsatz?

Starten Sie mit unserer kostenlosen Vorlage.

Häufige Fragen

Wie viel Pause muss ich bei 8 Stunden Arbeit machen?
Mindestens 30 Minuten. Wer von 8 bis 17 Uhr im Büro ist und 60 Minuten Pause macht, arbeitet ebenfalls 8 Stunden und liegt damit über dem Minimum.
Wie viel Pause steht mir bei 10 Stunden Arbeit zu?
Mindestens 45 Minuten, denn das Gesetz verlangt ab mehr als neun Stunden nicht mehr. Zehn Stunden sind außerdem die Obergrenze der werktäglichen Arbeitszeit, und im Durchschnitt muss es bei acht Stunden bleiben (§ 3 ArbZG).
Muss ich bei genau 6 Stunden Pause machen?
Nein. Die Pflicht beginnt erst bei mehr als sechs Stunden. Wer auch nur etwas länger bleibt, braucht aber 30 Minuten. Planen Sie die Pause im Zweifel lieber mit ein.
Werden Pausen bezahlt?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Bezahlung nicht, aber die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit (§ 2 ArbZG). In der Regel ist sie deshalb unbezahlt, wenn Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes vorsehen.
Darf ich durcharbeiten und dafür früher gehen?
Nein, auch dann nicht, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich einig sind. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause beschäftigt werden, und eine Pause am Ende des Tages zählt nicht.
Zählt die Raucherpause als Pause?
Das Arbeitszeitgesetz regelt Raucherpausen nicht. Kürzere Unterbrechungen unter 15 Minuten zählen nicht als gesetzliche Ruhepause. Ob sie als Arbeitszeit gelten oder ausgestempelt werden, hängt von den Regeln im Betrieb ab.
Ist der Toilettengang eine Pause?
Nein. Üblicherweise gilt ein kurzer Toilettengang nicht als Pause im Sinne des Gesetzes und wird auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen.
Muss ich die Pause dokumentieren?
Eine einheitliche Form schreibt das Gesetz bisher nicht vor. Wird die Arbeitszeit erfasst, gehört die Pause dazu, denn nur so lässt sich die Dauer der Arbeitszeit bestimmen.

Nächster Schritt

Arbeitszeiten erfassen, ohne dass es jemanden nervt?

Wir zeigen Ihnen, wie Check-in, Pausenregeln und Zeitkonten in teamspace zusammenspielen. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, besprechen wir offen.

30 Minuten, kostenlos, mit jemandem aus unserem Team in Darmstadt