Urlaubsanspruch: 24 Tage, die oft gar nicht 24 Tage sind
Das Bundesurlaubsgesetz stammt aus einer Zeit mit Sechs-Tage-Woche, und das merkt man. Dazu kommt: Der Verfall zum Jahresende funktioniert heute anders, als die meisten glauben. Hier steht, was Ihnen zusteht, und was Sie als Arbeitgeber tun müssen, damit Resturlaub nicht jahrelang stehen bleibt.
8 Minuten Lesezeit Stand:
Kurz erklärt
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage im Jahr. Das Gesetz zählt dabei auch den Samstag mit, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es umgerechnet 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch erwerben Beschäftigte erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis.
- 24 Tage
- Werktage im Jahr, § 3 BUrlG
- 20 Tage
- umgerechnet bei fünf Arbeitstagen pro Woche
- 6 Monate
- Wartezeit für den vollen Anspruch, § 4 BUrlG
Umrechnung
Weniger Arbeitstage, weniger Tage, gleich viel frei
Teilzeit zählt nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden. Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, hat 8 Urlaubstage und kommt damit genauso auf vier freie Wochen wie alle anderen.
6 Tage pro Woche
5 Tage pro Woche
4 Tage pro Woche
3 Tage pro Woche
2 Tage pro Woche
1 Tag pro Woche
Gesetzliches Minimum, gerechnet als 24 geteilt durch 6 mal Arbeitstage. Vertrag oder Tarif sehen oft mehr vor. Jugendliche haben 25 bis 30 Werktage (§ 19 JArbSchG), schwerbehinderte Menschen fünf Arbeitstage zusätzlich (§ 208 SGB IX).
Aus der Praxis
Eintritt im September, Austritt im April: was dann?
Eine Beraterin bei der Müller Consulting GmbH hat 30 Urlaubstage im Vertrag und arbeitet fünf Tage pro Woche. Für jeden vollen Monat gibt es dann ein Zwölftel, wenn die sechs Monate Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr zu schaffen sind oder wenn sie in der ersten Jahreshälfte geht (§ 5 BUrlG).
Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Deshalb werden aus 6,67 gesetzlichen Tagen 7. Wer in der zweiten Jahreshälfte geht und die Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Urlaub. Beim vertraglichen Mehrurlaub kommt es auf die Klausel an.
| Fall | Volle Monate | Gesetzlich (20) | Vertraglich (30) |
|---|---|---|---|
| Eintritt am 1. September | 4 | 7 | 10, wenn so vereinbart |
| Austritt am 30. April | 4 | 7 | 10, wenn so vereinbart |
| Austritt am 31. August | 8 | 20 | je nach Klausel |
Für beide Seiten
Wer wofür zuständig ist
Wenn Sie Beschäftigte sind
- Ihr Wunsch zählt. Abgelehnt werden darf nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder wenn Wünsche anderer aus sozialen Gründen Vorrang haben (§ 7 Abs. 1). Nutzen Sie dafür am besten einen Urlaubsantrag.
- Am Stück: Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu geben. Muss er doch geteilt werden, sind es mindestens einmal zwölf Werktage in Folge, sofern Ihr Anspruch höher ist (§ 7 Abs. 2).
- Beim Wechsel: Lassen Sie sich die Urlaubsbescheinigung geben (§ 6 Abs. 2). Der neue Arbeitgeber fragt danach.
Wenn Sie Arbeitgeber sind
- Hinweisen, und zwar konkret: Fordern Sie jede Person auf, ihren Urlaub zu nehmen, und sagen Sie, wann er sonst verfällt. Ein allgemeiner Satz im Vertrag reicht in der Regel nicht. Beweisen müssen Sie es im Streit selbst (BAG 9 AZR 541/15).
- Betriebsrat: Er bestimmt bei Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplan mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Für die Übersicht hilft ein Urlaubsplaner.
- Beim Austritt: Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt, das ist die Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4).
Verfall
Der 31. Dezember ist nur die halbe Wahrheit
Im Gesetz klingt es einfach: Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, übertragen wird nur aus dringenden Gründen, und dann bis Ende März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Die Gerichte haben das deutlich eingeschränkt, denn in der Regel verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber vorher darauf hingewiesen hat.
| Situation | Was gilt | Beleg |
|---|---|---|
| Arbeitgeber hat aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen | Verfall zum 31. Dezember, bei Übertragung zum 31. März | § 7 Abs. 3 BUrlG, BAG 9 AZR 541/15 |
| Kein Hinweis | Der Urlaub bleibt in der Regel stehen, auch die Verjährung läuft nicht an | BAG 9 AZR 541/15, 9 AZR 266/20 |
| Durchgehend krank seit Beginn des Urlaubsjahres | Verfall erst nach 15 Monaten, zum 31. März des zweiten Folgejahres, auch ohne Hinweis | BAG 9 AZR 245/19 |
| Im Lauf des Urlaubsjahres erkrankt | Hinweis war grundsätzlich trotzdem nötig, sonst kein Verfall | BAG 9 AZR 245/19 |
| Vertrag nimmt Krankheit ausdrücklich vom Verfall aus | Dann kann der Urlaub auch über viele Jahre stehen bleiben | BAG 9 AZR 198/24 |
Für vertraglichen oder tariflichen Mehrurlaub können andere Regeln vereinbart sein. Fehlt das, gilt in der Regel dasselbe.
Beim Austritt
Urlaubsabgeltung berechnen
Kann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, ohne Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 BUrlG).
Bei festem Monatsgehalt rechnet man üblicherweise so: Gehalt mal 3, geteilt durch 13 Wochen, geteilt durch die Arbeitstage pro Woche. Eine Beraterin der Müller Consulting GmbH verdient 4.500 Euro brutto, arbeitet fünf Tage pro Woche und hat beim Austritt noch sechs Urlaubstage offen.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 13 Wochen | 4.500 € × 3 | 13.500,00 € |
| Eine Woche | 13.500 € ÷ 13 | 1.038,46 € |
| Ein Urlaubstag | 1.038,46 € ÷ 5 | 207,69 € |
| Sechs Urlaubstage | 207,69 € × 6 | 1.246,14 € brutto |
Urlaubsanspruch bei Krankheit
Drei Fälle, die regelmäßig für Fragen sorgen
Krank im Urlaub
Tage mit ärztlichem Zeugnis werden nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Ohne Attest zählen sie als Urlaub. Melden Sie die Krankheit also sofort und lassen Sie sie bescheinigen, auch im Ausland.
Das ganze Jahr krank
Der Anspruch hängt am Arbeitsverhältnis, nicht an der geleisteten Arbeit. Er entsteht also auch, wenn jemand lange ausfällt und Krankengeld bekommt.
Reha und Kur
Solche Maßnahmen dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht (§ 10 BUrlG). Direkt im Anschluss müssen Sie auf Verlangen Urlaub bekommen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
In teamspace
Resturlaub, den niemand nachrechnen muss
In teamspace steht der Urlaubsanspruch mit Zeitraum in den Vertragsdaten, und Resturlaub samt Verfall wird automatisch zum Stichtag geführt. Mitarbeitende sehen ihren Resturlaub mit einer Warnung, wenn er zu verfallen droht. Ob das im Einzelfall als Hinweis im Sinne der Rechtsprechung genügt, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.
- Antrag und Vertretung: Pro Urlaubsantrag lässt sich eine Vertretung verbindlich zuordnen.
- Rücknahme: Genehmigter Urlaub lässt sich per Storno-Antrag zurücknehmen.
- Andere Abwesenheiten: Sonderurlaub als eigenes Kontingent, dazu beliebige Abwesenheitsarten wie Schulung oder Berufsschule.
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Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 4-Tage-Woche?
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Verfällt Urlaub automatisch am 31. März?
Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Gilt der Urlaubsanspruch auch für Minijobber?
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