Zum Hauptinhalt springen
teamspace

Urlaubsanspruch: 24 Tage, die oft gar nicht 24 Tage sind

Das Bundesurlaubsgesetz stammt aus einer Zeit mit Sechs-Tage-Woche, und das merkt man. Dazu kommt: Der Verfall zum Jahresende funktioniert heute anders, als die meisten glauben. Hier steht, was Ihnen zusteht, und was Sie als Arbeitgeber tun müssen, damit Resturlaub nicht jahrelang stehen bleibt.

8 Minuten Lesezeit Stand:

Kurz erklärt

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage im Jahr. Das Gesetz zählt dabei auch den Samstag mit, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es umgerechnet 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch erwerben Beschäftigte erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis.

24 Tage
Werktage im Jahr, § 3 BUrlG
20 Tage
umgerechnet bei fünf Arbeitstagen pro Woche
6 Monate
Wartezeit für den vollen Anspruch, § 4 BUrlG

Umrechnung

Weniger Arbeitstage, weniger Tage, gleich viel frei

Teilzeit zählt nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden. Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, hat 8 Urlaubstage und kommt damit genauso auf vier freie Wochen wie alle anderen.

6 Tage pro Woche

24 Urlaubstage

5 Tage pro Woche

20

4 Tage pro Woche

16

3 Tage pro Woche

12

2 Tage pro Woche

8

1 Tag pro Woche

4

Gesetzliches Minimum, gerechnet als 24 geteilt durch 6 mal Arbeitstage. Vertrag oder Tarif sehen oft mehr vor. Jugendliche haben 25 bis 30 Werktage (§ 19 JArbSchG), schwerbehinderte Menschen fünf Arbeitstage zusätzlich (§ 208 SGB IX).

Aus der Praxis

Eintritt im September, Austritt im April: was dann?

Eine Beraterin bei der Müller Consulting GmbH hat 30 Urlaubstage im Vertrag und arbeitet fünf Tage pro Woche. Für jeden vollen Monat gibt es dann ein Zwölftel, wenn die sechs Monate Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr zu schaffen sind oder wenn sie in der ersten Jahreshälfte geht (§ 5 BUrlG).

Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Deshalb werden aus 6,67 gesetzlichen Tagen 7. Wer in der zweiten Jahreshälfte geht und die Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Urlaub. Beim vertraglichen Mehrurlaub kommt es auf die Klausel an.

FallVolle MonateGesetzlich (20)Vertraglich (30)
Eintritt am 1. September4710, wenn so vereinbart
Austritt am 30. April4710, wenn so vereinbart
Austritt am 31. August820je nach Klausel

Für beide Seiten

Wer wofür zuständig ist

Wenn Sie Beschäftigte sind

  • Ihr Wunsch zählt. Abgelehnt werden darf nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder wenn Wünsche anderer aus sozialen Gründen Vorrang haben (§ 7 Abs. 1). Nutzen Sie dafür am besten einen Urlaubsantrag.
  • Am Stück: Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu geben. Muss er doch geteilt werden, sind es mindestens einmal zwölf Werktage in Folge, sofern Ihr Anspruch höher ist (§ 7 Abs. 2).
  • Beim Wechsel: Lassen Sie sich die Urlaubsbescheinigung geben (§ 6 Abs. 2). Der neue Arbeitgeber fragt danach.

Wenn Sie Arbeitgeber sind

  • Hinweisen, und zwar konkret: Fordern Sie jede Person auf, ihren Urlaub zu nehmen, und sagen Sie, wann er sonst verfällt. Ein allgemeiner Satz im Vertrag reicht in der Regel nicht. Beweisen müssen Sie es im Streit selbst (BAG 9 AZR 541/15).
  • Betriebsrat: Er bestimmt bei Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplan mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Für die Übersicht hilft ein Urlaubsplaner.
  • Beim Austritt: Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt, das ist die Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4).

Verfall

Der 31. Dezember ist nur die halbe Wahrheit

Im Gesetz klingt es einfach: Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen, übertragen wird nur aus dringenden Gründen, und dann bis Ende März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Die Gerichte haben das deutlich eingeschränkt, denn in der Regel verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber vorher darauf hingewiesen hat.

SituationWas giltBeleg
Arbeitgeber hat aufgefordert und auf den Verfall hingewiesenVerfall zum 31. Dezember, bei Übertragung zum 31. März§ 7 Abs. 3 BUrlG, BAG 9 AZR 541/15
Kein HinweisDer Urlaub bleibt in der Regel stehen, auch die Verjährung läuft nicht anBAG 9 AZR 541/15, 9 AZR 266/20
Durchgehend krank seit Beginn des UrlaubsjahresVerfall erst nach 15 Monaten, zum 31. März des zweiten Folgejahres, auch ohne HinweisBAG 9 AZR 245/19
Im Lauf des Urlaubsjahres erkranktHinweis war grundsätzlich trotzdem nötig, sonst kein VerfallBAG 9 AZR 245/19
Vertrag nimmt Krankheit ausdrücklich vom Verfall ausDann kann der Urlaub auch über viele Jahre stehen bleibenBAG 9 AZR 198/24

Für vertraglichen oder tariflichen Mehrurlaub können andere Regeln vereinbart sein. Fehlt das, gilt in der Regel dasselbe.

Beim Austritt

Urlaubsabgeltung berechnen

Kann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, ohne Überstundenvergütung (§ 11 Abs. 1 BUrlG).

Bei festem Monatsgehalt rechnet man üblicherweise so: Gehalt mal 3, geteilt durch 13 Wochen, geteilt durch die Arbeitstage pro Woche. Eine Beraterin der Müller Consulting GmbH verdient 4.500 Euro brutto, arbeitet fünf Tage pro Woche und hat beim Austritt noch sechs Urlaubstage offen.

SchrittRechnungErgebnis
13 Wochen4.500 € × 313.500,00 €
Eine Woche13.500 € ÷ 131.038,46 €
Ein Urlaubstag1.038,46 € ÷ 5207,69 €
Sechs Urlaubstage207,69 € × 61.246,14 € brutto

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Drei Fälle, die regelmäßig für Fragen sorgen

Krank im Urlaub

Tage mit ärztlichem Zeugnis werden nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Ohne Attest zählen sie als Urlaub. Melden Sie die Krankheit also sofort und lassen Sie sie bescheinigen, auch im Ausland.

Das ganze Jahr krank

Der Anspruch hängt am Arbeitsverhältnis, nicht an der geleisteten Arbeit. Er entsteht also auch, wenn jemand lange ausfällt und Krankengeld bekommt.

Reha und Kur

Solche Maßnahmen dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht (§ 10 BUrlG). Direkt im Anschluss müssen Sie auf Verlangen Urlaub bekommen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

In teamspace

Resturlaub, den niemand nachrechnen muss

In teamspace steht der Urlaubsanspruch mit Zeitraum in den Vertragsdaten, und Resturlaub samt Verfall wird automatisch zum Stichtag geführt. Mitarbeitende sehen ihren Resturlaub mit einer Warnung, wenn er zu verfallen droht. Ob das im Einzelfall als Hinweis im Sinne der Rechtsprechung genügt, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

  • Antrag und Vertretung: Pro Urlaubsantrag lässt sich eine Vertretung verbindlich zuordnen.
  • Rücknahme: Genehmigter Urlaub lässt sich per Storno-Antrag zurücknehmen.
  • Andere Abwesenheiten: Sonderurlaub als eigenes Kontingent, dazu beliebige Abwesenheitsarten wie Schulung oder Berufsschule.

Noch kein System im Einsatz?

Starten Sie mit unserer kostenlosen Vorlage.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 4-Tage-Woche?
Mindestens 16 Tage pro Jahr, also vier Wochen wie alle anderen. Sieht Ihr Vertrag für Vollzeit mit fünf Tagen mehr vor, zum Beispiel 30 Tage, sind es bei vier Tagen entsprechend 24.
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Ja, die Probezeit ist für den Urlaub unerheblich. Maßgeblich ist die Wartezeit von sechs Monaten. Vorher entsteht pro vollem Monat ein Zwölftel, etwa wenn Sie vor Ablauf der Wartezeit wieder ausscheiden.
Verfällt Urlaub automatisch am 31. März?
Nein, nicht automatisch. Der 31. März gilt nur, wenn Urlaub aus dringenden Gründen übertragen wurde und der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat. Hat er nicht hingewiesen, bleibt der Urlaub in der Regel bestehen.
Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?
Den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis endet und er deshalb nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses sieht das Gesetz das nicht vor.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Für jeden offenen Tag gibt es den Durchschnittsverdienst eines Arbeitstags. Bei festem Monatsgehalt heißt das meist: Gehalt mal 3, geteilt durch 13, geteilt durch die Arbeitstage pro Woche. Bei 4.500 Euro und fünf Tagen sind das rund 207,69 Euro brutto je Tag.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Das Urlaubsentgelt ist Ihr normaler Lohn während des Urlaubs, nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung (§ 11 BUrlG). Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die im Bundesurlaubsgesetz nicht vorkommt und nur aus Vertrag oder Tarif folgt.
Gilt der Urlaubsanspruch auch für Minijobber?
Ja. Das Gesetz spricht von Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden und nimmt Minijobs nicht aus. Gerechnet wird wie bei jeder Teilzeit, also nach Arbeitstagen pro Woche.

Nächster Schritt

Urlaubskonten, die im Januar nicht für Fragen sorgen?

Wir zeigen Ihnen, wie Urlaubsantrag, Vertretung und Resturlaub in teamspace zusammenspielen. Ob das zu Ihrem Betrieb passt, besprechen wir offen.

30 Minuten, kostenlos, mit jemandem aus unserem Team in Darmstadt