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HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9: was in jede Phase gehört.

Die HOAI gliedert die Planung eines Gebäudes in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat festgelegte Grundleistungen und einen festen Anteil am Honorar, bei Gebäuden zwischen 2 und 32 Prozent. Hier steht, was in jede Phase gehört, wie die Anteile je Leistungsbild aussehen und wie Büros pro Phase abrechnen.

Die neun HOAI-Leistungsphasen für Gebäude mit ihren Anteilen am Honorar als Balken: LP 1 Grundlagenermittlung 2 Prozent bis LP 9 Objektbetreuung 2 Prozent, LP 8 Objektüberwachung mit 32 Prozent hervorgehoben. Rechts die Abschnitte Planen (LP 1 bis 4, 27 Prozent), Vergabe vorbereiten (LP 5 bis 7, 39 Prozent) und Bauen und betreuen (LP 8 und 9, 34 Prozent) sowie die Kostenermittlungen nach DIN 276 in LP 2, 3 und 8.

Überblick

Die neun Leistungsphasen auf einen Blick.

Leistungsphasen sind die Abschnitte, in die die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) jedes Leistungsbild gliedert. Für Gebäude und Innenräume regelt § 34 die Prozentsätze, Anlage 10.1 die Grundleistungen jeder Phase. Die Prozentsätze verteilen das Honorar aus der Honorartafel auf die Phasen, deshalb bestimmen sie auch, was eine einzelne Phase wert ist.

Die neun Leistungsphasen nach § 34 HOAI für Gebäude mit Anteil am Honorar und Ergebnis
PhaseBezeichnungAnteil GebäudeWas am Ende steht
LP 1Grundlagenermittlung2 %Geklärte Aufgabenstellung, Leistungs- und Untersuchungsbedarf
LP 2Vorplanung7 %Planungskonzept mit Varianten, Kostenschätzung, Terminplan
LP 3Entwurfsplanung15 %Entwurf, Objektbeschreibung, Kostenberechnung
LP 4Genehmigungsplanung3 %Eingereichte Bauvorlagen und Nachweise
LP 5Ausführungsplanung25 %Ausführungsreife Pläne bis ins Detail
LP 6Vorbereitung der Vergabe10 %Leistungsverzeichnisse, bepreist, Vergabeunterlagen
LP 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %Preisspiegel, Vergabevorschläge, Vertragsunterlagen
LP 8Objektüberwachung und Dokumentation32 %Überwachter Bau, geprüfte Rechnungen, Kostenfeststellung, Abnahme
LP 9Objektbetreuung2 %Bewertete Mängel, Freigabe der Sicherheitsleistungen

Zusammengefasst: Die Planung bis zur Genehmigung (LP 1 bis 4) macht bei Gebäuden 27 Prozent des Honorars aus, Ausführungsplanung und Vergabe (LP 5 bis 7) 39 Prozent, Bauüberwachung und Betreuung (LP 8 und 9) 34 Prozent.

LP 1 bis 4

Planen bis zur Genehmigung.

LP 1 Grundlagenermittlung (2 %)

Das Büro klärt die Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Bauherrn, besichtigt den Ort und berät zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf. Dazu gehören Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer Fachplaner und eine Dokumentation der Ergebnisse. Bedarfsplanung, Raumprogramm, Standortanalyse, Bestandsaufnahme oder Machbarkeitsstudie sind Besondere Leistungen und werden extra vereinbart.

LP 2 Vorplanung (7 %)

Aus den Grundlagen entsteht ein erstes Planungskonzept. Das Büro stimmt die Zielvorstellungen ab, weist auf Zielkonflikte hin, untersucht und bewertet Varianten und klärt die wesentlichen Bedingungen, von städtebaulich und gestalterisch bis technisch, wirtschaftlich und öffentlich-rechtlich. Die Beiträge der Fachplaner werden koordiniert und eingebunden. Am Ende stehen die erste Kostenschätzung nach DIN 276, Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und ein Terminplan.

LP 3 Entwurfsplanung (15 %)

Der Entwurf wird durchgearbeitet, unter Einbindung der Fachplaner und als Grundlage für die Genehmigung. Zeichnungen entstehen bei Gebäuden etwa im Maßstab 1:100, bei Innenräumen 1:50 bis 1:20. Dazu kommen eine Objektbeschreibung, Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und die Kostenberechnung nach DIN 276 mit Vergleich zur Kostenschätzung. Für das Honorar ist diese Phase doppelt wichtig: Die Kostenberechnung ist die Grundlage der anrechenbaren Kosten (§ 6 Abs. 1).

LP 4 Genehmigungsplanung (3 %)

Das Büro erarbeitet die Vorlagen und Nachweise für die öffentlich-rechtliche Genehmigung, einschließlich Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen, verhandelt mit den Behörden und reicht die Unterlagen ein. Bis zur Genehmigung werden Pläne, Beschreibungen und Berechnungen ergänzt und angepasst. Die Mitwirkung an der nachbarlichen Zustimmung oder die Unterstützung im Widerspruchsverfahren sind Besondere Leistungen.

LP 5 bis 7

Ausführung planen und vergeben.

LP 5 Ausführungsplanung (25 %)

Die größte Planungsphase: Aus Entwurf und Genehmigung entsteht die ausführungsreife Lösung mit allen Einzelangaben, als Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1. Das Büro koordiniert die Fachplaner, schreibt den Terminplan fort, passt die Planung während der Bauausführung gewerkeweise an und prüft die Montagepläne seiner Baukonstruktionen.

LP 6 Vorbereitung der Vergabe (10 %)

Aus der Ausführungsplanung werden Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen, mit ermittelten Mengen und abgestimmten Schnittstellen zu den Fachplanern. Das Büro bepreist die Leistungsverzeichnisse selbst, vergleicht das Ergebnis mit der Kostenberechnung und stellt die Vergabeunterlagen zusammen, nach einem Vergabeterminplan.

LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)

Angebote einholen, prüfen und werten, einschließlich Preisspiegel, Bietergespräche führen, Vergabevorschläge machen und das Verfahren dokumentieren. Die Ausschreibungsergebnisse werden mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung verglichen, die Vertragsunterlagen zusammengestellt und die Auftragserteilung begleitet.

LP 8 und 9

Bauüberwachung und die Zeit nach der Abnahme.

LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation (32 %)

Die Phase mit dem größten Anteil. Das Büro überwacht die Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Verträgen, Ausführungsunterlagen und den anerkannten Regeln der Technik und koordiniert die übrigen Überwachenden. Es führt den Terminplan als Balkendiagramm, dokumentiert den Bauablauf etwa im Bautagebuch, nimmt gemeinsam mit den Firmen auf und prüft deren Rechnungen. Am Ende stehen die Kostenfeststellung, die organisierte Abnahme mit Mängelliste, die Übergabe, die Liste der Verjährungsfristen und die überwachte Mängelbeseitigung. Ein Zahlungsplan oder die Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach Landesrecht sind Besondere Leistungen.

LP 9 Objektbetreuung (2 %)

Nach der Übergabe bewertet das Büro Mängel, die innerhalb der Verjährungsfristen auftreten, längstens bis fünf Jahre nach Abnahme seiner Leistung. Vor Ablauf der Verjährungsfristen gegenüber den Baufirmen folgt eine Objektbegehung, außerdem wirkt das Büro bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit.

Prozentsätze

Die Anteile je Leistungsbild.

Die Prozentsätze unterscheiden sich je Leistungsbild. Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen wiegen Vor- und Entwurfsplanung schwerer, die Tragwerksplanung endet mit LP 6, bei der Technischen Ausrüstung hat die Objektüberwachung mit 35 Prozent das größte Gewicht.

Prozentsätze der Leistungsphasen je Leistungsbild nach HOAI 2021
LeistungsphaseGebäude
§ 34
Innenräume
§ 34
Freianlagen
§ 39
Ingenieurbauwerke
§ 43
Verkehrsanlagen
§ 47
Tragwerksplanung
§ 51
Technische Ausrüstung
§ 55
LP 1 Grundlagenermittlung2 %2 %3 %2 %2 %3 %2 %
LP 2 Vorplanung7 %7 %10 %20 %20 %10 %9 %
LP 3 Entwurfsplanung15 %15 %16 %25 %25 %15 %17 %
LP 4 Genehmigungsplanung3 %2 %4 %5 %8 %30 %2 %
LP 5 Ausführungsplanung25 %30 %25 %15 %15 %40 %22 %
LP 6 Vorbereitung der Vergabe10 %7 %7 %13 %10 %2 %7 %
LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %3 %3 %4 %4 %–5 %
LP 8 Objektüberwachung / Bauoberleitung32 %32 %30 %15 %15 %–35 %
LP 9 Objektbetreuung2 %2 %2 %1 %1 %–1 %

Einige Anteile dürfen abweichen. In der Tragwerksplanung zählt LP 5 im Stahlbetonbau ohne Schalpläne und im einfachen Holzbau 30 Prozent, mit nur Schalplänen 20 Prozent (§ 51 Abs. 2 und 3). Bei der Technischen Ausrüstung sinkt LP 5 um je 4 Prozent, wenn Schlitz- und Durchbruchspläne oder die Prüfung der Montage- und Werkstattpläne nicht beauftragt sind (§ 55 Abs. 2). Bei Ingenieurbauwerken lässt sich LP 4 mit 5 bis 8 und LP 5 mit 15 bis 35 Prozent vereinbaren (§ 43 Abs. 3).

Was eine Phase in Euro wert ist, zeigt der HOAI-Rechner: Er verteilt das Honorar mit den Anteilen des gewählten Leistungsbilds und rechnet auch nur einzelne beauftragte Phasen.

Abrechnung

Abgerechnet wird, was beauftragt ist, Phase für Phase.

Kaum ein Bauherr beauftragt alle neun Phasen auf einmal. Häufig wird stufenweise beauftragt, etwa erst LP 1 bis 4 und nach der Genehmigung der Rest. Die HOAI erlaubt dann nur die Prozentsätze der übertragenen Phasen (§ 8 Abs. 1). Fehlen innerhalb einer Phase einzelne Grundleistungen, wird anteilig gekürzt (§ 8 Abs. 2).

  • Abschlagszahlungen richten sich nach § 632a BGB (§ 15 HOAI). Üblich ist ein Abschlag pro abgeschlossener Phase.
  • Die Schlussrechnung wird fällig, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt (§ 650g Abs. 4 BGB).
  • Für die Bewertung einzelner Grundleistungen innerhalb einer Phase arbeiten viele Büros mit Teilleistungstabellen, etwa den Siemon-Tabellen.

In teamspace werden die beauftragten Leistungsphasen zu Positionen im Auftrag, die Rechnungen entstehen aus dem Auftrag in Verbindung mit dem Projekt. Abschläge laufen über den Zahlungsplan, die kumulierte Rechnung zeigt den Stand, die Schlussrechnung verrechnet alle Abschläge.

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Nachkalkulation

Ob sich eine Phase rechnet, zeigt erst die Stundenbuchung.

LP 5 bringt bei Gebäuden ein Viertel des Honorars. Ob das Büro dafür auch nur ein Viertel seiner Stunden braucht, steht in keiner Honorartafel. Das sieht nur, wer Stunden auf die Leistungsphase bucht und das Ist neben das Honorar der Phase legt.

In teamspace wird aus dem angenommenen Angebot per Mausklick der Auftrag und aus dem Auftrag das Projekt, jede Leistungsphase steht dort als Arbeitspaket. Das Team bucht seine Stunden auf die Phase, auch unterwegs über die Web-App. Plan und Ist stehen pro Phase nebeneinander, die Nachkalkulation vergleicht Auftrag, Projekt-Ist und Rechnung. Wer nach drei Projekten sieht, dass die Ausführungsplanung regelmäßig 35 statt 25 Prozent der Stunden frisst, kalkuliert das nächste Angebot anders.

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Häufige Fragen zu den HOAI-Leistungsphasen

Was sind die Leistungsphasen der HOAI?
Leistungsphasen sind die Abschnitte, in die die HOAI jedes Leistungsbild gliedert. Bei Gebäuden sind es neun: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Jede Phase hat festgelegte Grundleistungen (Anlage 10.1) und einen festen Prozentsatz am Honorar (§ 34).
Welche Leistungsphase hat den größten Anteil am Honorar?
Bei Gebäuden die LP 8 Objektüberwachung mit 32 Prozent, gefolgt von der LP 5 Ausführungsplanung mit 25 Prozent. Bei der Technischen Ausrüstung liegt die Objektüberwachung bei 35 Prozent, bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist die LP 3 Entwurfsplanung mit 25 Prozent die größte, in der Tragwerksplanung die LP 5 mit 40 Prozent.
Muss ein Architekt alle Leistungsphasen übernehmen?
Nein. Oft wird stufenweise beauftragt, etwa erst LP 1 bis 4 und nach der Genehmigung LP 5 bis 9. Berechnet werden dürfen dann nur die Prozentsätze der übertragenen Phasen, die Vereinbarung muss in Textform erfolgen (§ 8 Abs. 1). Fehlen innerhalb einer Phase einzelne Grundleistungen, wird das Honorar dieser Phase anteilig gekürzt (§ 8 Abs. 2).
Was ist der Unterschied zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen?
Grundleistungen sind die Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind (§ 3 Abs. 1). Sie stehen je Phase in den Anlagen der HOAI und sind mit dem Tafelhonorar abgegolten. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus, etwa Bestandsaufnahme, Raumbücher oder BIM-Modellierung, und werden gesondert vereinbart (§ 3 Abs. 2).
In welcher Leistungsphase entstehen die Kostenermittlungen?
Nach Anlage 10.1 für Gebäude: die Kostenschätzung in LP 2, die Kostenberechnung in LP 3, die Kostenkontrolle über bepreiste Leistungsverzeichnisse in LP 6 und der Vergleich mit den Ausschreibungsergebnissen in LP 7, die Kostenfeststellung in LP 8. Die Kostenberechnung ist zugleich die Grundlage der anrechenbaren Kosten für das Honorar (§ 6 Abs. 1).
Wann darf ein Architekt eine Abschlagsrechnung stellen?
Für Abschlagszahlungen verweist § 15 HOAI auf § 632a BGB: Abschläge können in Höhe des Werts der erbrachten Leistungen verlangt werden. In der Praxis wird meist nach Abschluss einer Leistungsphase abgerechnet, zum Beispiel nach LP 4, wenn die Genehmigung vorliegt. Die Schlussrechnung wird fällig, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt (§ 650g Abs. 4 BGB).
Wie berechnet man das Honorar einer einzelnen Leistungsphase?
Gesamthonorar aus der Honorartafel mal Prozentsatz der Phase. Beispiel Gebäude, Honorarzone III, 380.000 Euro anrechenbare Kosten, Mittelsatz: Das Honorar für LP 1 bis 9 liegt bei 55.223 Euro, die LP 5 mit 25 Prozent bei 13.806 Euro. Der HOAI-Rechner rechnet das für jedes Leistungsbild und jede Auswahl an Phasen.
Wie heißen die Leistungsphasen auf Englisch?
Eine amtliche englische Fassung der HOAI gibt es nicht. Gebräuchlich sind etwa: LP 1 basic evaluation, LP 2 preliminary design, LP 3 design planning, LP 4 approval planning, LP 5 detailed design, LP 6 preparation of contract award, LP 7 assistance with contract award, LP 8 site supervision, LP 9 aftercare. In Verträgen mit internationalen Partnern empfiehlt sich, die deutschen Begriffe in Klammern mitzuführen.