HOAI-Rechner
Honorar nach den amtlichen Tafeln berechnen, für sieben Leistungsbilder, mit Rechenweg und Aufteilung auf die Phasen.
Mehr erfahrenDie HOAI gliedert die Planung eines Gebäudes in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat festgelegte Grundleistungen und einen festen Anteil am Honorar, bei Gebäuden zwischen 2 und 32 Prozent. Hier steht, was in jede Phase gehört, wie die Anteile je Leistungsbild aussehen und wie Büros pro Phase abrechnen.
Überblick
Leistungsphasen sind die Abschnitte, in die die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) jedes Leistungsbild gliedert. Für Gebäude und Innenräume regelt § 34 die Prozentsätze, Anlage 10.1 die Grundleistungen jeder Phase. Die Prozentsätze verteilen das Honorar aus der Honorartafel auf die Phasen, deshalb bestimmen sie auch, was eine einzelne Phase wert ist.
| Phase | Bezeichnung | Anteil Gebäude | Was am Ende steht |
|---|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | Geklärte Aufgabenstellung, Leistungs- und Untersuchungsbedarf |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % | Planungskonzept mit Varianten, Kostenschätzung, Terminplan |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % | Entwurf, Objektbeschreibung, Kostenberechnung |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | Eingereichte Bauvorlagen und Nachweise |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % | Ausführungsreife Pläne bis ins Detail |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Leistungsverzeichnisse, bepreist, Vergabeunterlagen |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Preisspiegel, Vergabevorschläge, Vertragsunterlagen |
| LP 8 | Objektüberwachung und Dokumentation | 32 % | Überwachter Bau, geprüfte Rechnungen, Kostenfeststellung, Abnahme |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % | Bewertete Mängel, Freigabe der Sicherheitsleistungen |
Zusammengefasst: Die Planung bis zur Genehmigung (LP 1 bis 4) macht bei Gebäuden 27 Prozent des Honorars aus, Ausführungsplanung und Vergabe (LP 5 bis 7) 39 Prozent, Bauüberwachung und Betreuung (LP 8 und 9) 34 Prozent.
LP 1 bis 4
Das Büro klärt die Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Bauherrn, besichtigt den Ort und berät zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf. Dazu gehören Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer Fachplaner und eine Dokumentation der Ergebnisse. Bedarfsplanung, Raumprogramm, Standortanalyse, Bestandsaufnahme oder Machbarkeitsstudie sind Besondere Leistungen und werden extra vereinbart.
Aus den Grundlagen entsteht ein erstes Planungskonzept. Das Büro stimmt die Zielvorstellungen ab, weist auf Zielkonflikte hin, untersucht und bewertet Varianten und klärt die wesentlichen Bedingungen, von städtebaulich und gestalterisch bis technisch, wirtschaftlich und öffentlich-rechtlich. Die Beiträge der Fachplaner werden koordiniert und eingebunden. Am Ende stehen die erste Kostenschätzung nach DIN 276, Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und ein Terminplan.
Der Entwurf wird durchgearbeitet, unter Einbindung der Fachplaner und als Grundlage für die Genehmigung. Zeichnungen entstehen bei Gebäuden etwa im Maßstab 1:100, bei Innenräumen 1:50 bis 1:20. Dazu kommen eine Objektbeschreibung, Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und die Kostenberechnung nach DIN 276 mit Vergleich zur Kostenschätzung. Für das Honorar ist diese Phase doppelt wichtig: Die Kostenberechnung ist die Grundlage der anrechenbaren Kosten (§ 6 Abs. 1).
Das Büro erarbeitet die Vorlagen und Nachweise für die öffentlich-rechtliche Genehmigung, einschließlich Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen, verhandelt mit den Behörden und reicht die Unterlagen ein. Bis zur Genehmigung werden Pläne, Beschreibungen und Berechnungen ergänzt und angepasst. Die Mitwirkung an der nachbarlichen Zustimmung oder die Unterstützung im Widerspruchsverfahren sind Besondere Leistungen.
LP 5 bis 7
Die größte Planungsphase: Aus Entwurf und Genehmigung entsteht die ausführungsreife Lösung mit allen Einzelangaben, als Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1. Das Büro koordiniert die Fachplaner, schreibt den Terminplan fort, passt die Planung während der Bauausführung gewerkeweise an und prüft die Montagepläne seiner Baukonstruktionen.
Aus der Ausführungsplanung werden Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen, mit ermittelten Mengen und abgestimmten Schnittstellen zu den Fachplanern. Das Büro bepreist die Leistungsverzeichnisse selbst, vergleicht das Ergebnis mit der Kostenberechnung und stellt die Vergabeunterlagen zusammen, nach einem Vergabeterminplan.
Angebote einholen, prüfen und werten, einschließlich Preisspiegel, Bietergespräche führen, Vergabevorschläge machen und das Verfahren dokumentieren. Die Ausschreibungsergebnisse werden mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung verglichen, die Vertragsunterlagen zusammengestellt und die Auftragserteilung begleitet.
LP 8 und 9
Die Phase mit dem größten Anteil. Das Büro überwacht die Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Verträgen, Ausführungsunterlagen und den anerkannten Regeln der Technik und koordiniert die übrigen Überwachenden. Es führt den Terminplan als Balkendiagramm, dokumentiert den Bauablauf etwa im Bautagebuch, nimmt gemeinsam mit den Firmen auf und prüft deren Rechnungen. Am Ende stehen die Kostenfeststellung, die organisierte Abnahme mit Mängelliste, die Übergabe, die Liste der Verjährungsfristen und die überwachte Mängelbeseitigung. Ein Zahlungsplan oder die Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach Landesrecht sind Besondere Leistungen.
Nach der Übergabe bewertet das Büro Mängel, die innerhalb der Verjährungsfristen auftreten, längstens bis fünf Jahre nach Abnahme seiner Leistung. Vor Ablauf der Verjährungsfristen gegenüber den Baufirmen folgt eine Objektbegehung, außerdem wirkt das Büro bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit.
Prozentsätze
Die Prozentsätze unterscheiden sich je Leistungsbild. Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen wiegen Vor- und Entwurfsplanung schwerer, die Tragwerksplanung endet mit LP 6, bei der Technischen Ausrüstung hat die Objektüberwachung mit 35 Prozent das größte Gewicht.
| Leistungsphase | Gebäude § 34 | Innenräume § 34 | Freianlagen § 39 | Ingenieurbauwerke § 43 | Verkehrsanlagen § 47 | Tragwerksplanung § 51 | Technische Ausrüstung § 55 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LP 1 Grundlagenermittlung | 2 % | 2 % | 3 % | 2 % | 2 % | 3 % | 2 % |
| LP 2 Vorplanung | 7 % | 7 % | 10 % | 20 % | 20 % | 10 % | 9 % |
| LP 3 Entwurfsplanung | 15 % | 15 % | 16 % | 25 % | 25 % | 15 % | 17 % |
| LP 4 Genehmigungsplanung | 3 % | 2 % | 4 % | 5 % | 8 % | 30 % | 2 % |
| LP 5 Ausführungsplanung | 25 % | 30 % | 25 % | 15 % | 15 % | 40 % | 22 % |
| LP 6 Vorbereitung der Vergabe | 10 % | 7 % | 7 % | 13 % | 10 % | 2 % | 7 % |
| LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | 3 % | 3 % | 4 % | 4 % | – | 5 % |
| LP 8 Objektüberwachung / Bauoberleitung | 32 % | 32 % | 30 % | 15 % | 15 % | – | 35 % |
| LP 9 Objektbetreuung | 2 % | 2 % | 2 % | 1 % | 1 % | – | 1 % |
Einige Anteile dürfen abweichen. In der Tragwerksplanung zählt LP 5 im Stahlbetonbau ohne Schalpläne und im einfachen Holzbau 30 Prozent, mit nur Schalplänen 20 Prozent (§ 51 Abs. 2 und 3). Bei der Technischen Ausrüstung sinkt LP 5 um je 4 Prozent, wenn Schlitz- und Durchbruchspläne oder die Prüfung der Montage- und Werkstattpläne nicht beauftragt sind (§ 55 Abs. 2). Bei Ingenieurbauwerken lässt sich LP 4 mit 5 bis 8 und LP 5 mit 15 bis 35 Prozent vereinbaren (§ 43 Abs. 3).
Was eine Phase in Euro wert ist, zeigt der HOAI-Rechner: Er verteilt das Honorar mit den Anteilen des gewählten Leistungsbilds und rechnet auch nur einzelne beauftragte Phasen.
Abrechnung
Kaum ein Bauherr beauftragt alle neun Phasen auf einmal. Häufig wird stufenweise beauftragt, etwa erst LP 1 bis 4 und nach der Genehmigung der Rest. Die HOAI erlaubt dann nur die Prozentsätze der übertragenen Phasen (§ 8 Abs. 1). Fehlen innerhalb einer Phase einzelne Grundleistungen, wird anteilig gekürzt (§ 8 Abs. 2).
In teamspace werden die beauftragten Leistungsphasen zu Positionen im Auftrag, die Rechnungen entstehen aus dem Auftrag in Verbindung mit dem Projekt. Abschläge laufen über den Zahlungsplan, die kumulierte Rechnung zeigt den Stand, die Schlussrechnung verrechnet alle Abschläge.
Nachkalkulation
LP 5 bringt bei Gebäuden ein Viertel des Honorars. Ob das Büro dafür auch nur ein Viertel seiner Stunden braucht, steht in keiner Honorartafel. Das sieht nur, wer Stunden auf die Leistungsphase bucht und das Ist neben das Honorar der Phase legt.
In teamspace wird aus dem angenommenen Angebot per Mausklick der Auftrag und aus dem Auftrag das Projekt, jede Leistungsphase steht dort als Arbeitspaket. Das Team bucht seine Stunden auf die Phase, auch unterwegs über die Web-App. Plan und Ist stehen pro Phase nebeneinander, die Nachkalkulation vergleicht Auftrag, Projekt-Ist und Rechnung. Wer nach drei Projekten sieht, dass die Ausführungsplanung regelmäßig 35 statt 25 Prozent der Stunden frisst, kalkuliert das nächste Angebot anders.
Nächster Schritt
In 15 Minuten schauen wir auf Ihre Leistungsbilder, die Beauftragung in Stufen und den Weg vom HOAI-Angebot bis zur Schlussrechnung.
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