HOAI: Abrechnung für Architekten und Ingenieure

Grundidee der HOAI

Die Grundidee der HOAI besteht darin, einen Rahmen für die Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren zu schaffen, der auf objektiven Kriterien basiert. Die Verordnung legt eine verbindliche Gebührenordnung fest, die von allen Architekten und Ingenieuren eingehalten werden muss, die ihre Leistungen in Deutschland anbieten.

 

Die HOAI berücksichtigt verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Honorare, wie beispielsweise den Umfang der erbrachten Leistungen, die Komplexität des Projekts, die Verantwortung des Architekten oder Ingenieurs und die anfallenden Kosten. Sie bietet damit eine gewisse Transparenz und ermöglicht es sowohl den Auftraggebern als auch den Architekten und Ingenieuren, die zu erwartenden Honorare besser einzuschätzen.

Abrechnung nach HOAI

Grundsätzlich gliedert sich die Abrechnung nach HOAI in verschiedene Leistungsphasen, die den unterschiedlichen Projektstadien entsprechen. Für jede Leistungsphase sind in der HOAI bestimmte Prozentsätze festgelegt, die auf den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens basieren. Diese Prozentsätze dienen als Grundlage für die Berechnung der Honorare. Die anrechenbaren Kosten sind die geschätzten oder tatsächlichen Kosten des Bauvorhabens.

 

Um das Honorar zu berechnen, wird der anrechenbare Kostenbetrag mit dem entsprechenden Prozentsatz multipliziert. Das Ergebnis ist das Honorar für die jeweilige Leistungsphase. Es gibt auch bestimmte Zuschläge oder Abschläge, die in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei komplexen Projekten, angewendet werden können.

 

Die HOAI definiert verschiedene Leistungsbilder, die spezifische Leistungen von Architekten und Ingenieuren beschreiben. Je nach Art des Projekts und der erbrachten Leistungen werden diese Leistungsbilder verwendet, um die Honorare weiter zu spezifizieren und anzupassen.

Abrechnung mit teamspace

Mit teamspace ist die Abrechnung nach HOAI einfach und effizient. Bilden Sie Leistungsphasen vom Angebot über das Projekt bis hin zu Ihren Rechnungen ab.

 

Den Gesamtwert der Planungs- oder Bauleistung legen Sie über den Basiswert fest. Er wird auf Belegen angezeigt, aber nicht selbst verrechnet. Vielmehr dient der Basiswert lediglich als Bezugsgröße für die Abrechnung der einzelnen Leistungsphasen.

 

Hierfür nutzt das System Prozentpositionen, die die entsprechenden Anteile vom Basiswert nach HOAI widerspiegeln. Diese Positionen lassen sich wiederum als Arbeitspakete oder Teilprojekte in ein neues Kundenprojekt überführen. Die Rahmendaten werden automatisch übernommen.

Abrechnung nach HOAI

Nach HOAI abrechnen für Architektur- oder Ingenieurbüros

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