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Reisezeit als Arbeitszeit: wann sie zählt und wie teamspace sie erfasst.

Ob die Zeit einer Dienstreise als Arbeitszeit gilt und vergütet wird, entscheidet sich an zwei Fragen: dem Arbeitsschutz und der Vergütung. teamspace erfasst Reisezeit getrennt von der übrigen Arbeitszeit, wertet sie nach Ihren Regeln und übernimmt sie in die Abrechnung. Teil der Zeiterfassung online.

teamspace Reisezeit: eine Zeitbuchung mit der Rubrik Reisezeit auf einem Projekt, daneben zwei Wege – als Arbeitszeit ins Zeitkonto gewertet und als abrechenbare Position in die Honorarrechnung übernommen.

Kurz beantwortet

Ist Reisezeit Arbeitszeit?

Ob Reisezeit als Arbeitszeit zählt, hängt von zwei getrennten Fragen ab. Arbeitsschutzrechtlich gilt angeordnete Reisezeit nach dem Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit, wenn während der Reise gearbeitet wird oder das Steuern eines Fahrzeugs angeordnet ist; reines Mitfahren ohne Aufgabe wird häufig nicht dazugezählt. Vergütungsrechtlich ist eine vom Arbeitgeber angeordnete Reise in der Regel zu vergüten: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. Oktober 2018 entschieden, dass erforderliche Reisezeiten zu einer auswärtigen Arbeitsstelle wie Arbeit zu vergüten sind.

Die Höhe und die Modalitäten kann der Arbeits- oder Tarifvertrag regeln, etwa mit einem eigenen Reisezeit-Satz. Der tägliche Weg zwischen Wohnung und Betrieb zählt dagegen nicht als Arbeitszeit. Diese Seite ordnet die Regeln ein und ersetzt keine Rechtsberatung; wie Sie Reisezeit sauber erfassen und werten, zeigt der Rest der Seite.

Zwei Fragen

Arbeitsschutz und Vergütung werden getrennt beurteilt.

Ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt, beantwortet sich für den Arbeitsschutz anders als für die Bezahlung. Beides gehört auseinandergehalten.

Arbeitsschutz nach dem ArbZG

  • Angeordnete Reisezeit zählt als Arbeitszeit, wenn dabei gearbeitet wird oder das Steuern angeordnet ist.
  • Sie geht dann in die höchstzulässige Arbeitszeit und die Ruhezeiten ein.
  • Passives Mitfahren ohne Aufgabe wird häufig nicht als Arbeitszeit gewertet.

Vergütung nach Vertrag

  • Angeordnete Reisezeit ist in der Regel zu vergüten (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018).
  • Arbeits- oder Tarifvertrag können Höhe und Satz eigens regeln.
  • Die Vergütung darf den gesetzlichen Mindestlohn für die geleistete Zeit nicht unterschreiten.

Weg zur Arbeit bleibt außen vor

  • Der tägliche Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist keine Arbeitszeit.
  • Erst die vom Arbeitgeber veranlasste Dienstreise ist relevant.
  • Beginnt die Reise zu Hause, zählt sie ab der angeordneten Abfahrt.

Am Projekt

teamspace erfasst Reisezeit dort, wo sie anfällt.

Reisezeit entsteht unterwegs, nicht am Schreibtisch. In teamspace buchen Mitarbeitende sie als eigene Rubrik direkt auf das Projekt, im Browser oder über die installierbare Web-App. So steht sie getrennt von der übrigen Arbeitszeit für Auswertung und Abrechnung bereit.

  • Reisezeit wird pro Strecke oder als Tagespauschale erfasst, mit eigenem Satz.
  • Abrechenbar oder intern je Buchung unterschieden, damit Kundenzeit und Eigenzeit nicht im selben Topf landen.
  • Mobil erfasst, sodass Außendienst und Bauleitung die Reisezeit direkt am richtigen Auftrag buchen.

Reisetage zählen zur Leistung, werden in der Abrechnung aber gesondert geführt. Was unterwegs gebucht wird, steht später ohne Abtippen für die Rechnung bereit.

Zur Zeiterfassung online

Was das System kennt

Reisezeit hat ihre eigenen Regeln im System.

Wie Reisezeit gewertet und vergütet wird, liegt als Konfiguration im System, nicht in einer Nebenabrede. Wer bucht, wählt die Rubrik, den Rest wendet teamspace an.

eigener Satz

Reisezeit-Vergütung

getrennt vom regulären Stundensatz

2 Wege

Wertung je Buchung

abrechenbar oder intern

Zeitkonto

Fließt ins Konto

als gewertete Arbeitszeit sichtbar

Projekt

Zuordnung

am richtigen Auftrag gebucht

Von der Reise zur Abrechnung

Vier Schritte von der Dienstreise bis in die Rechnung.

  1. 1

    Dienstreise anordnen

    Die Reise wird als Auftrag oder Termin angelegt. Damit steht fest, dass die Reisezeit angeordnet ist, nicht privat veranlasst.

  2. 2

    Reisezeit buchen

    Mitarbeitende erfassen die Reisezeit als eigene Rubrik am Projekt, pro Strecke oder als Tagespauschale, mobil oder am Desktop.

  3. 3

    Werten und freigeben

    Die Buchung wird als abrechenbar oder intern gewertet und zur Freigabe eingereicht. Der Status bleibt vom Entwurf bis freigegeben nachvollziehbar.

  4. 4

    Vergüten und abrechnen

    Gewertete Reisezeit fließt ins Zeitkonto und, sofern abrechenbar, mit ihrem Satz in die Honorarrechnung.

Erstgespräch

Wie soll Reisezeit bei Ihnen gewertet werden?

In 30 Minuten gehen wir Ihre Regeln durch: eigener Reisezeit-Satz, abrechenbar oder intern, Übernahme in die Rechnung. Am Ende wissen Sie, ob teamspace Ihre Reise-Logik sauber abbildet.

Rund um die Reise

Reisezeit und Reisekosten gehören zusammen, aber nicht in einen Topf.

Die Zeit einer Reise wertet teamspace als Arbeitszeit, die Kosten der Reise rechnet es getrennt ab. Diese Anwendungsfälle nutzen dieselbe Datenbasis.

Reisekosten abrechnen

Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Belege einer Reise abrechnen und dem Kunden weiterverrechnen.

Mehr erfahren

Projektzeiten buchen

Stunden auf Projekt, Phase und Aufgabe, abrechenbar oder intern unterschieden.

Mehr erfahren

Überstunden erfassen

Soll-Ist live, Zuschläge nach Tarif, Auszahlung oder Freizeitausgleich.

Mehr erfahren

Stundenzettel digital

Die Excel-Vorlage durch eine Cloud-Anwendung mit aktivierbarem GoBD-Modus ersetzen.

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Tätigkeitsnachweis

Stundennachweis pro Mandant als PDF auf Knopfdruck, Reisezeit inklusive.

Mehr erfahren

Zeiten erfassen per Check-in

Kommen und Gehen am Terminal, in der App oder im Browser stempeln.

Mehr erfahren

Worum es geht

Reisezeit sauber erfasst, in Deutschland verarbeitet.

Als Reisezeit gilt die Zeit, die Mitarbeitende auf einer angeordneten Dienstreise für die Fahrt zu einer auswärtigen Arbeitsstelle aufwenden. Sie ist von der reinen Arbeitszeit vor Ort und vom täglichen Arbeitsweg zu unterscheiden. Ob sie als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes zählt und wie sie vergütet wird, richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz, der Rechtsprechung und dem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Damit die Wertung nicht von der Erinnerung einzelner abhängt, hält teamspace sie als Regel im System: Reisezeit wird als eigene Rubrik gebucht, mit eigenem Satz vergütet und je Buchung als abrechenbar oder intern gewertet. So bleibt nachvollziehbar, welche Reisezeit ins Zeitkonto geht und welche dem Kunden berechnet wird.

Die Zeiterfassung läuft ausschließlich in der EU, in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Frankfurt am Main, DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitungsvertrag als Standard. Erfasst wird in der Zeiterfassung, abgerechnet in der Rechnungssoftware. Vertragspartner ist die 5 POINT AG, eine deutsche Aktiengesellschaft.

teamspace Zeiterfassung, Mein-Tag-Ansicht: Kalender, heutige Termine und Aktionen neben den Zeitbuchungen des Tages mit laufender Stoppuhr und Tagessumme 10:30 h

Teil der Zeiterfassung online

Reisezeit ist ein Anwendungsfall der Zeiterfassung.

Reisezeit wird über die Zeiterfassung gebucht und in der Faktura abgerechnet. Stundenzettel, Tätigkeitsnachweis, Projektzeiten und Überstunden laufen im selben System. Wie das ganze Modul zusammenhängt, zeigt die Übersichtsseite.

Zur Zeiterfassung online

Reisezeit-Regel in 15 Minuten umreißen.

Im Erstgespräch klären wir, wie Reisezeit bei Ihnen gewertet, vergütet und abgerechnet werden soll. Ein kurzes Gespräch, ein klares Bild.

Häufige Fragen zu Reisezeit als Arbeitszeit

Ist Reisezeit Arbeitszeit?
Das entscheidet sich an zwei Fragen. Arbeitsschutzrechtlich gilt angeordnete Reisezeit nach dem Arbeitszeitgesetz als Arbeitszeit, wenn dabei gearbeitet wird oder das Steuern angeordnet ist. Vergütungsrechtlich ist angeordnete Reisezeit in der Regel zu vergüten; das Bundesarbeitsgericht hat das mit Urteil vom 17. Oktober 2018 für erforderliche Reisezeiten bestätigt. Die genaue Regelung richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag.
Muss Reisezeit vergütet werden?
In der Regel ja, wenn die Reise vom Arbeitgeber angeordnet ist. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass erforderliche Reisezeiten zu einer auswärtigen Arbeitsstelle wie Arbeit zu vergüten sind. Höhe und Satz können der Arbeits- oder Tarifvertrag regeln, etwa ein eigener Reisezeit-Satz; die Vergütung darf den Mindestlohn für die geleistete Zeit nicht unterschreiten.
Zählt der Weg zwischen Wohnung und Arbeit als Arbeitszeit?
Nein. Der tägliche Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist weder Arbeitszeit noch vergütungspflichtig. Erst die vom Arbeitgeber angeordnete Dienstreise zu einer auswärtigen Arbeitsstelle wird arbeitszeit- und vergütungsrechtlich relevant.
Wie erfasst man Reisezeit in teamspace?
Reisezeit wird als eigene Rubrik direkt am Projekt gebucht, im Browser oder über die installierbare Web-App, pro Strecke oder als Tagespauschale. Je Buchung wird sie als abrechenbar oder intern gewertet und mit einem eigenen Satz vergütet. So steht sie getrennt von der übrigen Arbeitszeit für Zeitkonto und Abrechnung bereit.
Fließt Reisezeit ins Arbeitszeitkonto?
Gewertete Reisezeit fließt als Arbeitszeit ins Zeitkonto und ist dort neben Projektstunden und Überstunden sichtbar. Wie sie ins Konto und in die Vergütung eingeht, hängt von der hinterlegten Regel und Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Wie werden Reisezeit und Reisekosten unterschieden?
Reisezeit ist die aufgewendete Zeit und wird als Arbeitszeit gewertet; Reisekosten sind die entstandenen Ausgaben wie Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung. teamspace bucht beides getrennt: die Zeit als Rubrik in der Zeiterfassung, die Kosten in der Reisekostenabrechnung. Wie die Kosten abgerechnet und weiterverrechnet werden, zeigt die Reisekostenabrechnung Software.