Als Reisezeit gilt die Zeit, die Mitarbeitende auf einer angeordneten Dienstreise für die Fahrt zu einer auswärtigen Arbeitsstelle aufwenden. Sie ist von der reinen Arbeitszeit vor Ort und vom täglichen Arbeitsweg zu unterscheiden. Ob sie als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes zählt und wie sie vergütet wird, richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz, der Rechtsprechung und dem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Damit die Wertung nicht von der Erinnerung einzelner abhängt, hält teamspace sie als Regel im System: Reisezeit wird als eigene Rubrik gebucht, mit eigenem Satz vergütet und je Buchung als abrechenbar oder intern gewertet. So bleibt nachvollziehbar, welche Reisezeit ins Zeitkonto geht und welche dem Kunden berechnet wird.
Die Zeiterfassung läuft ausschließlich in der EU, in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Frankfurt am Main, DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitungsvertrag als Standard. Erfasst wird in der Zeiterfassung, abgerechnet in der Rechnungssoftware. Vertragspartner ist die 5 POINT AG, eine deutsche Aktiengesellschaft.