Kunden werben Kunden: So funktioniert’s
Sie kennen ein Unternehmen, das auf der Suche nach einer neuen Softwarelösung ist? Oder Sie sind überzeugt, dass eine andere Firma ebenfalls von den Prozessen in teamspace profitieren würde? Dann haben Sie mit unserem neuen Programm zur Kundenwerbung eine ideale Gelegenheit!
Leiten Sie einfach den entsprechenden Kontakt mit den folgenden Informationen an uns weiter:
• Unternehmensname,
• Name des Ansprechpartners,
• E-Mailadresse und
• Rufnummer des Ansprechpartners.
Voraussetzung ist, dass die Person ernstes Interesse hat und Bescheid weiß, dass wir sie kontaktieren.
Ihr Vorteil: 30 % Payback
Wir übernehmen Beratung und Betreuung des Interessenten. Kommt es zu einem positiven Abschluss, lohnt es sich auch für Sie. Denn Sie erhalten 30 % Provision auf die erste Jahreslizenz des Neukunden.
Das entspricht einem Rabatt auf Ihre eigenen Lizenzkosten. Da sich die Provision aber nicht an Ihrem eigenen Lizenzpreis orientiert, sondern dem Preis für Neukunden, ist der effektive Rabatt auf Ihre Lizenz oft noch höher als 30 %.
Die Ersparnis ist umso größer, je größer der Neukunde. Dadurch kann der Payback sogar höher ausfallen als Ihre eigenen Lizenzkosten. Das heißt, Sie nutzen teamspace nicht nur umsonst, sondern bekommen sogar Geld zurück!
Beispiel:
Ihr Lizenzpreis |
Userzahl des Interessenten |
Lizenzpreis des Interessenten |
Ihre Ersparnis |
Ihr effektiver Lizenzpreis |
5.000 € |
10 |
3.480 € |
1.044 € |
3.956 € |
25 |
6.960 € |
2.088 € |
2.912 € |
|
50 |
17.400 € |
5.220 € |
– 220 € |
Jetzt loslegen
Sie haben Fragen oder möchten bereits erste Kontakte an uns weiterleiten? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Beratungsteam unter support@teamspace.de.
Die Konditionen im Detail
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Vermittlung potenzieller Neukunden durch Bestandskunden der 5 POINT AG (nachfolgend „Empfehler“) an die 5 POINT AG im Rahmen der Aktion „Kunde wirbt Kunde“. Im Rahmen der Vermittlung stellt der Empfehler der 5 POINT AG Kontaktdaten des potenziellen Neukunden mit deren Einverständnis zur Verfügung.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Der Empfehler gilt als teilnahmeberechtigt, wenn er zum Zeitpunkt der Vermittlung aktiver Kunde der 5 POINT AG für die Systeme projectfacts oder teamspace ist.
(2) Sofern der Empfehler bei der Rechnungstellung der 5 POINT AG an den vermittelten Neukunden nicht mehr aktiver Kunde der 5 POINT AG ist oder sein bestehendes Vertragsverhältnis bereits gekündigt hat, erlischt die Teilnahmeberechtigung und der Empfehler erhält keine Vergütung durch die 5 POINT AG.
3. Ablauf
(1) Der Empfehler übermittelt der 5 POINT AG Kontaktdaten des potenziellen Neukunden mit deren Einverständnis.
(2) Die 5 POINT AG stellt daraufhin den Kontakt mit dem potenziellen Neukunden her und eröffnet mit diesem einen Vertriebsprozess.
(3) Nach Beendigung des Vertriebsprozess erhält der Empfehler, bei Beauftragung einer projectfacts oder teamspace Jahreslizenz durch den potenziellen Neukunden, eine entsprechende Rückmeldung durch die 5 POINT AG.
4.Vergütung
(1) Der Empfehler erhält für seine Vermittlung eine einmalige Vergütung in Höhe von 30% des Jahreslizenzpreises des Neukunden.
(2) Von der Vergütung ausgeschlossen sind alle weiteren Leistungen der 5 POINT AG für den Neukunden. Diese betreffen unter anderem:
a. Hostinggebühren
b. Installationen
c. Supportverträge
d. Dienstleistungen (Beratung, Support, Entwicklung, Layouts und Administration)
(3) Die Vergütung von 30% bezieht sich lediglich auf den Lizenzpreis im ersten Jahr nach Beauftragung des Neukunden. Folgelaufzeiten werden nicht vergütet.
(4) Als Grundlage der Vergütungsberechnung dient der im beauftragten Angebot des Neukunden aufgeführte Lizenzpreis. Dieser Lizenzpreis kann vom Lizenzpreis des Empfehlers sowie der auf der offiziellen Preisseiten von projectfacts.de und teamspace.de aufgeführten Lizenzpreise abweichen.
(5) Die Vergütung wird nach erfolgter Rechnungstellung an den Neukunden durch die 5 POINT AG an den Empfehler ausgezahlt.
5. Ausschluss
(1) Eine Vergütung an den Empfehler erlischt, wenn
a. der vermittelte potenzielle Neukunde bereits in einem Vertragsverhältnis mit der 5 POINT AG steht.
b. der vermittelte potenzielle Neukunde bereits im Vertriebskontakt mit der 5 POINT AG steht.
c. nach der Vermittlung kein Vertragsverhältnis zwischen der 5 POINT AG und dem potenziellen Neukunden entsteht. Und daraufhin der potenzielle Neukunde zu einem späteren Zeitpunkt erneut Kontakt mit der 5 POINT AG aufnimmt.
d. der potenzielle Neukunde organisatorisch in das Unternehmen des Empfehlers eingebettet ist.
e. der potenzielle Neukunde im Mandanten des Empfehlers arbeiten möchte.
6. Laufzeit
Die 5 POINT AG ist berechtigt, die Aktion „Kunde wirbt Kunde“ jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder die Rahmenbedingungen anzupassen.